Pflege

Pflegebedürftigkeit kann auch Kinder und Jugendliche betreffen. Sie machen eine kleine Gruppe unter den rund 5 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland aus (Stand: 2021). Sie und ihre Familien stehen aber häufig vor besonders komplexen Herausforderungen. 

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Pflege

Die Ursa­chen für die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit bei Kin­dern und Jugend­li­chen lie­gen oft in ange­bo­re­nen Behin­de­run­gen oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen. Die­se kön­nen zu einem erhöh­ten Pfle­ge­be­darf führen.

Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz

Information, Beratung und Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern zu allen Fragen rund um die pflegerische Versorgung.

Pflegegrad und Pflegegeld

Kinder mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen haben in Deutschland Anspruch auf Pflegegrad und Pflegegeld, um ihre besonderen Bedürfnisse abzudecken und die Pflege zu erleichtern. 

Verhinderungspflege

Wer übernimmt die Pflege meines Kindes, wenn ich selbst mich nicht um mein Kind kümmern kann? Oder wenn ich eine Pause brauche? Nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die es ermöglicht, eine vorübergehende Vertretung der Pflegeperson zu organisieren, wenn diese wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Hier sind die wichtigsten Informationen zum Thema Verhinderungspflege.

Der Entlastungsbetrag

nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die pflegenden Angehörigen zur Verfügung steht. Hier sind wichtige Informationen zum Entlastungsbetrag.

Familienunterstützende Dienst (FuD)/ Familienentlastende Dienst (FeD)

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) und der Familienentlastende Dienst (FeD) bieten spezielle Unterstützungsleistungen an. Diese umfassen ambulante und wohnortnahe Hilfe für Kinder mit Behinderung und deren Angehörige.

Ambulante Hauskrankenpflege (§ 37 SGB V)

Ziel der ambulanten Hauskrankenpflege (§ 37 SGB V) ist es, die medizinisch-pflegerische Versorgung zu Hause, in Kitas und Schulen oder an anderen Orten durch das Ermöglichen von Behandlungspflege zu unterstützen. 

Ambulante Intensivpflege

Die ambulante Intensivpflege ermöglicht durch die Anwesenheit einer Pflegekraft ein Leben im eigenen Zuhause für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn die Gefahr besteht, dass lebensbedrohliche gesundheitliche Krisen auftreten.

Kurzzeitpflege (Kurzzeitwohnen):

Die Kurzzeitpflege kann genutzt werden, wenn die Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen das zu pflegende Kind vorrübergehend nicht zu Hause pflegen kann. Es besteht dann die Möglichkeit, dass Kind in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung unterzubringen. Dies sind selbständige Einrichtungen, welche die pflegebedürftige Person ab dem Pflegegrad 2 vorübergehend aufnehmen, betreuen und pflegen.

Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel für behinderte Kinder spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung ihrer Entwicklung und ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie sollen dazu dienen, vorhandene Behinderungen auszugleichen, die Genesung zu fördern oder Menschen mit bestehenden Gesundheitsrisiken dabei zu unterstützen, ihren Alltag sicherer zu bewältigen. 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Sie beraten unentgeltlich zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Ziel der Beratung ist, die Ratsuchenden in ihrer Selbstbestimmung zu stärken.