Entlastende Angebote

Es gibt zahlreiche entlastende Angebote, die Familien in ihrem Alltag unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die Familienpflege, ehrenamtliche Unterstützung, und die Verhinderungs- sowie Kurzzeitpflege. Diese Dienstleistungen bieten Entlastung für pflegende Angehörige und unterstützen bei der Betreuung Ihres Kindes. Hier finden Sie Unterstützungsangebote im Landkreis Konstanz

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Entlastende Angebote

Ange­bo­te zur Ent­las­tung im All­tags­le­ben kön­nen über den Ent­las­tung­be­trag finan­ziert wer­den. Besag­te Ange­bo­te umfas­sen, neben ehren­amts­ba­sier­ten Besuchs- und Grup­pen­an­ge­bo­ten, auch Dienst­leis­tun­gen im Rah­men der Haus­halts­be­wäl­ti­gung. Besuchs­diens­te, Beglei­tung beim Nach­ge­hen künst­le­ri­scher oder musi­ka­li­scher Hob­bies, bei Rei­sen, beim Ein­kau­fen oder aber die Unter­stüt­zung im Haus­halt zäh­len zu den fami­li­en­ent­las­ten­den Angeboten. 

Wel­che Form der Unter­stüt­zung gewählt wird, ent­schei­det die bean­spru­chen­de Per­son und deren Ange­hö­ri­gen. Die Aus­füh­rung und Umset­zung der per­sön­li­chen Bedar­fe erfolgt durch Unter­stüt­zung ehren­amt­li­cher Hel­fe­rin­nen und Hel­fer. Die Ange­bo­te erfol­gen im Sin­ne der (selb­stän­di­gen) gesell­schaft­li­chen Teil­ha­be und per­sön­li­chen All­tags­be­wäl­ti­gung und sol­len die Lebens­qua­li­tät pfle­ge­be­dürf­ti­ger und/​oder schwer­be­hin­der­ter Men­schen steigern.

Betreu­ungs­an­ge­bo­te, auch sol­che, die sich spe­zi­ell an Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne rich­ten, wer­den mitt­ler­wei­le von unter­schied­li­chen Trä­gern ange­bo­ten. Eltern pfle­ge­be­dürf­ti­ger Kin­der kön­nen sich dazu an die Pfle­ge­stütz­punk­te des Land­krei­ses wen­den. Der Ent­las­tungs­be­trag für die all­tags­un­ter­stüt­zen­den Ange­bo­te beträgt 125,00 Euro monat­lich. Des Wei­te­ren besteht die Mög­lich­keit bis zu 40% des Pfle­ge­gel­des für all­tags­un­ter­stüt­zen­de Ange­bo­te zu ver­wen­den (= Umwand­lung des Pfle­ge­gel­des in Sachleistungsanspruch).

Auch besteht die Opti­on, dass Pri­vat­per­so­nen betreu­ungs- und pfle­ge­be­dürf­ti­ge bedürf­ti­ge Men­schen und deren Fami­li­en bei haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen unter­stüt­zen und über den Ent­las­tungs­be­trag ent­lohnt wer­den kön­nen (Nach­bar­schafts­hil­fe). Vor­aus­set­zung hier­für ist, dass die unter­stüt­zen­de Per­son in der Nach­bar­schaft lebend ist, voll­jäh­rig ist und in kei­nem ver­wandt­schaft­li­chen Ver­hält­nis mit der bean­spru­chen­den Per­son steht. Monat­lich kön­nen bis zu zwei Pri­vat­per­so­nen ein­ge­setzt wer­den, wel­che bei der Kran­ken­kas­se regis­triert wer­den müssen.

Die aktu­el­le Lis­te der aner­kann­ten Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te im All­tag ent­neh­men Sie der Home­page des Pfle­ge­stütz­punk­tes unter: Hilfs­an­ge­bo­te | Pfle­ge­stütz­punkt Land­kreis Kon­stanz (lra​kn​.de).

Verhinderungspflege

Wer übernimmt die Pflege meines Kindes, wenn ich selbst mich nicht um mein Kind kümmern kann? Oder wenn ich eine Pause brauche? Nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die es ermöglicht, eine vorübergehende Vertretung der Pflegeperson zu organisieren, wenn diese wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Hier sind die wichtigsten Informationen zum Thema Verhinderungspflege.

Kurzzeitpflege (Kurzzeitwohnen):

Die Kurzzeitpflege kann genutzt werden, wenn die Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen das zu pflegende Kind vorrübergehend nicht zu Hause pflegen kann. Es besteht dann die Möglichkeit, dass Kind in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung unterzubringen. Dies sind selbständige Einrichtungen, welche die pflegebedürftige Person ab dem Pflegegrad 2 vorübergehend aufnehmen, betreuen und pflegen.

Familienunterstützende Dienst (FuD)/ Familienentlastende Dienst (FeD)

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) und der Familienentlastende Dienst (FeD) bieten spezielle Unterstützungsleistungen an. Diese umfassen ambulante und wohnortnahe Hilfe für Kinder mit Behinderung und deren Angehörige.

Rehabilitation und Kur

Im Bereich der Rehabilitation gibt es unterschiedliche Angebote, die zur Regeneration und Erholung dienen. Dabei soll die Gesundheit bestmöglich wiederhergestellt werden, um die Lebensqualität zu verbessern. 

Familienpflege

Können die bisherigen Hauptbetreuungspersonen (in der Regel die Eltern) die Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder vorübergehend nicht mehr übernehmen, können eventuell Haushaltshilfen (§38 SGB V) oder Familienpflege (§20 SGB VIII) in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen können für Kinder bis zum 12. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis zum 14. Lebensjahr) bzw. für Kinder mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen in Notsituationen genutzt werden. 

Ehrenamtbasierte Unterstützung

Ehrenamtbasierte Unterstützungsangebote können Familien mit einem versorgungsintensiven Kind unterstützen und ihnen kostbare Zeit verschaffen, die ansonsten im Alltag durch den Dauereinsatz nicht zur Verfügung steht. Die Familien werden dabei durch speziell ausgebildete freiwillige Helfer regelmäßig begleitet. Die Begleitung findet teilweise über viele Jahre statt. 

Young Carers

Im Landkreis Konstanz leben etwa 1.552 Kinder, die zu Hause die Pflege eines erkrankten oder behinderten Familienmitglieds übernehmen. Zusätzlich gibt es 13.968 Kinder, deren Angehörige erkrankt sind und ebenfalls Unterstützung benötigen könnten. 

Hilfen für Geschwisterkinder

Wenn Kin­der mit einem schwer erkrank­ten Geschwis­ter­kind auf­wach­sen, kann sich das auf ihr gesam­tes Erle­ben aus­wir­ken. Häu­fig beglei­tet ein Eltern­teil das kran­ke Kind über einen lan­gen Zeit­raum hin­weg in Akut- und Reha­kli­ni­ken. Zuhau­se muss der All­tag den­noch wei­ter orga­ni­siert wer­den. Für gemein­sa­me Akti­vi­tä­ten feh­len oft Zeit und Kraft. Meis­tens sor­gen sich die Eltern, dass sie den gesun­den Kin­dern nicht gerecht werden.