Bildung

Bildung für Kinder mit Behinderung ist essenziell, um ihnen die gleichen Chancen auf persönliche und berufliche Entwicklung zu ermöglichen. Integrative Bildungsprogramme bieten individuell angepasste Unterstützung und fördern ihre soziale Integration.

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Bildung

Kindertagesbetreuung

Im Landkreis Konstanz gibt es für alle Kinder mit und ohne Beeinträchtigung im Krippen- und Kindergartenalter - mit und ohne Beeinträchtigung - die unterschiedlichsten Angebote.

Schulwahl

Der Schuleintritt ist für alle Kinder und Eltern ein wichtiger Schritt. Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule kann unterschiedliche Gefühle auslösen und ist mit vielen Erwartungen und Hoffnungen aber auch mit Befürchtungen und Ängsten verbunden.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Wenn eine Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronische Erkrankung die Lebensbedingungen erschwert und erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten, kann sonderpädagogische Unterstützung nötig sein (§82 ff SchG und SBA-VO 2016).

Sonderpädagogische Frühförderung

Die sonderpädagogische Frühförderung wird auf Wunsch der Eltern aktiv. Sie ist ein kostenloses, niederschwelliges Angebot für die Familien und sollte möglichst früh erfolgen. Die sonderpädagogische Frühförderung endet mit dem Eintritt in den Schulkindergarten oder die Schule.

Ergänzende Förderung und Betreuung

Kinder und Jugendliche mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können im Rahmen der Ganztagesschule beschult und betreut werden.

Pflegemaßnahmen in Bildungseinrichtungen

Wenn die Fähigkeit zur Selbstpflege eingeschränkt ist, benötigen Kinder und Jugendliche Unterstützung. 

Medikamentengabe in der Schule

Die Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in der Schule ist durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium von 2013 geregelt.

 

Schulbegleitung

Zur Teilhabe an Bildung können nach §75 SGB IX unterstützende Leistungen von Seiten der Eingliederungs- und Jugendhilfe erbracht werden. Eine solche Unterstützung kann bspw. eine Schulbegleitung, bzw. eine Schulassistenz sein, der oder die das Kind oder den Jugendlichen/ die Jugendliche im Unterricht begleitet. 

Schülerbeförderung und Schulwegbegleitung

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung können zur Schule befördert werden. Die Stadt- und Landkreise haben festgelegt, dass die Beförderungskosten zum Besuch des Unterrichts nach Stundenplan übernommen werden. 

Landesprogramm STÄRKE

Das Landesprogramm STÄRKE hat zum Ziel, Eltern mit Kindern und Jugendlichen durch Bildungsangebote in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.