Rechtsansprüche

Herzlich willkommen im Bereich Rechtsansprüche wo wir umfassende Informationen zu den Rechten und Gesetzen, finanziellen Fragen und Aspekten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen teilen. Hier finden Sie wertvolle Ratschläge, um sicherzustellen, dass Sie und Ihr Kind bestens informiert sind und die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

  • Gesetze
  • Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Verfahrenslotsen im Landkreis Konstanz
  • Schwerbehinderung
  • Persönliches Budget
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Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, eine individuelle Lebensführung zu erreichen, die ihrer Würde entspricht. Dies beinhaltet die Förderung einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gemäß § 90 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) soll die Eingliederungshilfe die Betroffenen dazu befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Schwerbehinderung

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung bei Kindern kann bedeutende Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Eine Schwerbehinderung wird festgestellt, wenn bei einem Kind ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Dies kann aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen der Fall sein.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Sie beraten unentgeltlich zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Ziel der Beratung ist, die Ratsuchenden in ihrer Selbstbestimmung zu stärken.