Der Eintritt in die Volljährigkeit bedeutet, selbstverantwortlich für das eigene Handeln und Leben zu sein. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Allerdings ist es wichtig zu berücksichtigen, inwieweit der junge Erwachsene eigenständig leben kann, und entsprechend Vorkehrungen zu treffen. Informationen zu relevanten Bereichen finden Sie auf dieser Seite in separaten Artikeln. Eltern können auch nach dem 18. Geburtstag ihres behinderten Kindes weiterhin Kindergeld beziehen und es über die Familienversicherung versichern. Es ist zu empfehlen, dass eine Beratung bereits 1,5 bis zwei Jahre vor dem 18. Geburtstag stattfindet, da die Veränderungen sowie rechtlichen Ansprüche vom individuellen Fall abhängig sind. So können die notwendigen organisatorischen Schritte rechtzeitig eingeleitet und die zuständigen Fachkräfte hinzugezogen werden.
Des Weiteren hat das Erreichen der Volljährigkeit auch eine Bedeutung für den medizinischen Bereich. „Transition“ bezeichnet den Wechsel von Kinder- und Jugendmedizin zur Erwachsenenmedizin. Wird man 18 Jahre alt, so kann man nicht mehr zu Kinderärzten und Kinderärztinnen gehen. Damit eine nahtlose medizinische Versorgung gewährleistet wird, sollte bereits einige Jahre vor dem 18. Geburtstag ein Wechsel von Arzt und Ärztinnen begonnen bzw. organisiert werden. Besonders bei Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, die jedoch als Erwachsene selbstständig leben können und möchten, ist dies von großer Relevanz.
Inklusive Betreuung: Inklusive Betreuungsangebote ermöglichen es Kindern mit Behinderungen, gemeinsam mit ihren nicht behinderten Altersgenossen zu spielen, zu lernen und zu wachsen. Diese Umgebungen fördern nicht nur die soziale Integration, sondern bieten auch vielfältige Lernmöglichkeiten und unterstützen die Entwicklung von Empathie und Verständnis bei allen Kindern.
Individuelle Unterstützung: Jedes Kind mit Behinderung ist einzigartig und benötigt individuelle Unterstützung entsprechend seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Angepasste Lehr- und Lernmethoden, therapeutische Interventionen sowie technische Hilfsmittel können dabei helfen, die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu unterstützen und seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Ganzheitlicher Ansatz: Die Förderung von Kleinkindern mit Behinderungen erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Lebensbereiche des Kindes berücksichtigt. Dies umfasst nicht nur die körperliche und geistige Entwicklung, sondern auch die emotionale und soziale Entwicklung sowie die Schaffung einer barrierefreien Umgebung, die die Selbstständigkeit und Mobilität des Kindes unterstützt.