Erwachsen werden

Hat eine Person das 18. Lebensjahr erreicht, gilt sie rechtlich als erwachsen, wodurch die elterliche Sorge endet und sie sämtliche Rechte und Pflichten eines Erwachsenen erhält. Dieser Übergang bringt einige Veränderungen mit sich, insbesondere für junge Erwachsene, die auf dauerhafte Unterstützung angewiesen sind

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Erwachsen werden

Der Ein­tritt in die Voll­jäh­rig­keit bedeu­tet, selbst­ver­ant­wort­lich für das eige­ne Han­deln und Leben zu sein. Dies gilt auch für Men­schen mit Behin­de­run­gen oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen. Aller­dings ist es wich­tig zu berück­sich­ti­gen, inwie­weit der jun­ge Erwach­se­ne eigen­stän­dig leben kann, und ent­spre­chend Vor­keh­run­gen zu tref­fen. Infor­ma­tio­nen zu rele­van­ten Berei­chen fin­den Sie auf die­ser Sei­te in sepa­ra­ten Arti­keln. Eltern kön­nen auch nach dem 18. Geburts­tag ihres behin­der­ten Kin­des wei­ter­hin Kin­der­geld bezie­hen und es über die Fami­li­en­ver­si­che­rung ver­si­chern. Es ist zu emp­feh­len, dass eine Bera­tung bereits 1,5 bis zwei Jah­re vor dem 18. Geburts­tag statt­fin­det, da die Ver­än­de­run­gen sowie recht­li­chen Ansprü­che vom indi­vi­du­el­len Fall abhän­gig sind. So kön­nen die not­wen­di­gen orga­ni­sa­to­ri­schen Schrit­te recht­zei­tig ein­ge­lei­tet und die zustän­di­gen Fach­kräf­te hin­zu­ge­zo­gen werden.

Des Wei­te­ren hat das Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit auch eine Bedeu­tung für den medi­zi­ni­schen Bereich. Tran­si­ti­on“ bezeich­net den Wech­sel von Kin­der- und Jugend­me­di­zin zur Erwach­se­nen­me­di­zin. Wird man 18 Jah­re alt, so kann man nicht mehr zu Kin­der­ärz­ten und Kin­der­ärz­tin­nen gehen. Damit eine naht­lo­se medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung gewähr­leis­tet wird, soll­te bereits eini­ge Jah­re vor dem 18. Geburts­tag ein Wech­sel von Arzt und Ärz­tin­nen begon­nen bzw. orga­ni­siert wer­den. Beson­ders bei Jugend­li­chen mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen, die jedoch als Erwach­se­ne selbst­stän­dig leben kön­nen und möch­ten, ist dies von gro­ßer Relevanz. 

Inklu­si­ve Betreu­ung: Inklu­si­ve Betreu­ungs­an­ge­bo­te ermög­li­chen es Kin­dern mit Behin­de­run­gen, gemein­sam mit ihren nicht behin­der­ten Alters­ge­nos­sen zu spie­len, zu ler­nen und zu wach­sen. Die­se Umge­bun­gen för­dern nicht nur die sozia­le Inte­gra­ti­on, son­dern bie­ten auch viel­fäl­ti­ge Lern­mög­lich­kei­ten und unter­stüt­zen die Ent­wick­lung von Empa­thie und Ver­ständ­nis bei allen Kindern.

Indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung: Jedes Kind mit Behin­de­rung ist ein­zig­ar­tig und benö­tigt indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung ent­spre­chend sei­nen Bedürf­nis­sen und Fähig­kei­ten. Ange­pass­te Lehr- und Lern­me­tho­den, the­ra­peu­ti­sche Inter­ven­tio­nen sowie tech­ni­sche Hilfs­mit­tel kön­nen dabei hel­fen, die Ent­wick­lung des Kin­des best­mög­lich zu unter­stüt­zen und sei­ne Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen Leben zu fördern.

Ganz­heit­li­cher Ansatz: Die För­de­rung von Klein­kin­dern mit Behin­de­run­gen erfor­dert einen ganz­heit­li­chen Ansatz, der alle Lebens­be­rei­che des Kin­des berück­sich­tigt. Dies umfasst nicht nur die kör­per­li­che und geis­ti­ge Ent­wick­lung, son­dern auch die emo­tio­na­le und sozia­le Ent­wick­lung sowie die Schaf­fung einer bar­rie­re­frei­en Umge­bung, die die Selbst­stän­dig­keit und Mobi­li­tät des Kin­des unterstützt.

Volljährigkeit und Behinderung

Entsprechend des Versorgungsbedarfs und der Selbständigkeit des jungen Menschen sind wichtige Schritte und Dinge zu beachten. Erfahren Sie, was Sie im Auge behalten sollten, wenn ein junger Mensch mit chronischer Erkrankung oder Behinderung volljährig wird. 

Begleitende Elternschaft

Begleitete Elternschaft ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Eltern, die aufgrund geistiger, psychischer oder sozialer Beeinträchtigungen besondere Herausforderungen in ihrer Erziehungsrolle bewältigen müssen. Dieses Konzept basiert auf der Überzeugung, dass alle Eltern das Potenzial haben, eine liebevolle und stabile Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen, wenn sie die nötige Unterstützung erhalten.

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung

Die Familienkasse zahlt Kindergeld auch für erwachsene Kinder mit Behinderungen, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst unterhalten können, ohne Altersgrenze, sofern die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Andernfalls wird das Kindergeld für Volljährige in der Regel bis zum 25. Geburtstag gezahlt, beispielsweise wenn das erwachsene Kind noch zur Schule geht oder eine Ausbildung absolviert.

Familienversicherung

Eltern können ihre Kinder über die Familienversicherung unter bestimmten Bedingungen in ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mitversichern lassen. Das Kind muss sich dann finanziell nicht an den Versicherungsbeiträgen beteiligen, hat aber Anspruch auf alle Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Verheiratete Kinder oder jene, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, können sich auch über ihren Partner oder ihre Partnerin familienversichern lassen. 

Unterhalt

Der Unterhalt für ein erwachsenes behindertes Kind kann in Deutschland eine komplexe Angelegenheit sein und ist oft von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich besteht auch für erwachsene Kinder mit Behinderungen ein Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.