Der Entlastungsbetrag soll pflegenden Angehörigen Unterstützung bieten, um ihre Pflegeaufgaben besser bewältigen zu können und gleichzeitig eigene Bedürfnisse zu berücksichtigt. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit monatlich 125 Euro und ist unabhängig von der Pflegegrad-Einstufung des Pflegebedürftigen.
Pflegende Angehörige können den Entlastungsbetrag flexibel für verschiedene Entlastungsleistungen einsetzen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
- Beratungsleistungen
- Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Pflege
Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, muss der Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Zudem muss die Pflege durch eine Privatperson, meist ein Familienmitglied, erfolgen. Der Entlastungsbetrag kann mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden, wie etwa dem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.