
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geschaffen.
In der EUTB® wird auf die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Beratungsmethode des „Peer Counseling“) Wert gelegt. In vielen EUTB®-Angeboten werden Ratsuchende daher durch „Peers“ beraten. Die Peers können auf Erfahrungen mit einer eigenen Behinderung oder als Angehörige zurückgreifen.
Die Beratung findet vorwiegend im Antragsverfahren statt. Sie kann aber immer angefragt werden. Die Beratung ist ein parteiliches Angebot auf Seiten der Betroffenen und kann in den barrierefreien Beratungsstellen auf Termin erfolgen. Es kann auch telefonisch oder online per Video beraten werden. Im Ausnahmefall kommen die Beraterinnen und Berater nach Hause oder begleiten auf eine Behörde.
Im Landkreis Konstanz gibt es zwei Beratungsstellen in Radolfzell und Konstanz, zusätzlich zu einer offenen Sprechstunde in Singen. Die Beratungsstellen dürfen bundesweit beraten. Daher können Eltern auch bundesweit EUTBs unabhängig vom Wohnort anfragen.
Die Beraterinnen und Berater können keine Rechtsberatung oder Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren anbieten. Eltern erhalten aber Informationen über das Rechtsmittelverfahren oder können bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt oder Selbstvertretungsorganisationen oder Behindertenverbänden unterstützt werden.
In der Adressdatenbank finden Sie auch spezielle Beratungsstellen für chronisch kranke und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche. Für spezifische Einschränkungen und Bedarfslagen gibt es auch spezialisierte EUTB Stellen. Diese EUTBs haben auch den Grundsatz „Eine für Alle“ zu sein. Das heißt, Ratsuchende dürfen sich grundsätzlich mit allen Fragen an jede EUTB wenden.