Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Sie beraten unentgeltlich zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Ziel der Beratung ist, die Ratsuchenden in ihrer Selbstbestimmung zu stärken.

Die Grund­la­ge der Ergän­zen­den unab­hän­gi­gen Teil­ha­be­be­ra­tung wur­de mit Ein­füh­rung des Bun­des­teil­ha­be­ge­set­zes (BTHG) geschaffen.

In der EUTB® wird auf die Bera­tung von Betrof­fe­nen für Betrof­fe­ne (Bera­tungs­me­tho­de des Peer Coun­seling“) Wert gelegt. In vie­len EUTB®-Angeboten wer­den Rat­su­chen­de daher durch Peers“ bera­ten. Die Peers kön­nen auf Erfah­run­gen mit einer eige­nen Behin­de­rung oder als Ange­hö­ri­ge zurückgreifen. 

Die Bera­tung fin­det vor­wie­gend im Antrags­ver­fah­ren statt. Sie kann aber immer ange­fragt wer­den. Die Bera­tung ist ein par­tei­li­ches Ange­bot auf Sei­ten der Betrof­fe­nen und kann in den bar­rie­re­frei­en Bera­tungs­stel­len auf Ter­min erfol­gen. Es kann auch tele­fo­nisch oder online per Video bera­ten wer­den. Im Aus­nah­me­fall kom­men die Bera­te­rin­nen und Bera­ter nach Hau­se oder beglei­ten auf eine Behörde.

Im Land­kreis Kon­stanz gibt es zwei Bera­tungs­stel­len in Radolf­zell und Kon­stanz, zusätz­lich zu einer offe­nen Sprech­stun­de in Sin­gen. Die Bera­tungs­stel­len dür­fen bun­des­weit bera­ten. Daher kön­nen Eltern auch bun­des­weit EUT­Bs unab­hän­gig vom Wohn­ort anfra­gen.

Die Bera­te­rin­nen und Bera­ter kön­nen kei­ne Rechts­be­ra­tung oder Beglei­tung im Wider­spruchs- und Kla­ge­ver­fah­ren anbie­ten. Eltern erhal­ten aber Infor­ma­tio­nen über das Rechts­mit­tel­ver­fah­ren oder kön­nen bei der Suche nach einem geeig­ne­ten Anwalt oder Selbst­ver­tre­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen oder Behin­der­ten­ver­bän­den unter­stützt werden.

In der Adress­da­ten­bank fin­den Sie auch spe­zi­el­le Bera­tungs­stel­len für chro­nisch kran­ke und pfle­ge­be­dürf­ti­ge Kin­der und Jugend­li­che. Für spe­zi­fi­sche Ein­schrän­kun­gen und Bedarfs­la­gen gibt es auch spe­zia­li­sier­te EUTB Stel­len. Die­se EUT­Bs haben auch den Grund­satz Eine für Alle“ zu sein. Das heißt, Rat­su­chen­de dür­fen sich grund­sätz­lich mit allen Fra­gen an jede EUTB wenden.