Die Auswahl der passenden Wohnform für ein behindertes Kind erfordert sorgfältige Überlegungen und die Berücksichtigung verschiedener Aspekte. Neben medizinisch-pflegerischen und therapeutischen Anforderungen spielen auch (heil-)pädagogische Versorgungserfordernisse eine entscheidende Rolle. Dabei müssen nicht nur das Lebensalter und die Förderung zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben berücksichtigt werden, sondern auch die spezifischen Bedarfe des Kindes. Fragen nach Grundpflege, medizinischer Behandlungspflege, Aufsichtsbedarf und notwendigen Therapien sind dabei zentral.
Die vorhandenen Wohnangebote orientieren sich häufig an den verschiedenen Sektoren des Sozialsicherungssystems und sind dementsprechend mehr oder weniger pflege- oder teilhabeorientiert. Um die bestmögliche Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse des Kindes genau zu kennen.
Hierbei sollen Stärken, Alltagsgewohnheiten und Wünsche eines jungen Menschen bei der Entscheidung für eine Wohnform berücksichtigt werden. Laut Paragraph 19 der UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland die Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensweise zu ermöglichen. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben sollten, selbst zu bestimmen, wo und wie sie leben möchten.
In diesem Kontext beleuchten nachfolgende Artikel verschiedene Wohnbereiche und relevante Bedarfslagen, die bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform berücksichtigt werden können.