Test Schulkind
Damit der Schulstart für Kinder mit Behinderung so reibungslos wie möglich verläuft, werden im Landkreis Konstanz zahlreiche Unterstützungsangebote offeriert.
Anlaufstellen
Schulwahl
Bereits im Kindergarten können Eltern sich bezüglich der Schulwahl ihres Kindes beraten lassen, beispielsweise bei den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten, an den sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung, an den Gesundheitsämtern bei der Einschulungsuntersuchung und durch die Kinderärztinnen und Kinderärzte. Bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gilt:
Dieser kann an einer allgemeinen Schule (inklusives Bildungsangebot) oder an einem sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Sonderpädagogische Bildung/Inklusion
Unterstützende Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Zur Teilhabe an Bildung können nach §75 SGB IX unterstützende Leistungen von Seiten der Eingliederungs- und Jugendhilfe erbracht werden.
Informationsseiten
Hier finden Sie die entsprechende Verwaltungsvorschrift.
Die Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in der Schule ist durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium geregelt.
Unterstützende Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Informationen zur Teilhabe an Bildung nach §75 SGB IX.
Schulbegleiter
Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung