
Sind eine Verordnung und die Kostenübernahme der Krankenkasse vorhanden, kann ein spezialisierter Pflegedienst für die ambulante Intensivpflege eingesetzt werden. Die Ärztin oder der Arzt verordnet diese, wenn die Anwesenheit einer besonders geschulten Pflegefachkraft zur durchgehenden Kontrolle der Vitalparameter erforderlich ist. Durch die Pflegekraft können sofort notwendige medizinische Maßnahmen in unvorhersehbaren gesundheits- und lebensgefährdenden Situationen eingeleitet werden. Dabei ist die außerklinische Intensivpflege hochspezialisiert.
Zu den Leistungen der ambulanten Intensivpflege gehören:
- Durchgehende Beobachtung der zu behandelnden Person durch eine examinierte Pflegefachkraft (bis zu 24 Stunden täglich)
- Interventionsbereitschaft zur Durchführung der notwendigen behandlungspflegerischen Maßnahmen
- Kontrolle und Dokumentation der Vitalfunktionen (z.B. Sauerstoffsättigung im Blut oder Körpertemperatur)
- Durchführung der pflegerischen Maßnahmen (z.B. Versorgung eines Tracheostoma oder Absaugung von Bronchialsekreten)
Die Krankenkasse braucht für die inhaltliche und formal richtige Ausstellung der Verordnung (gemäß Ziffer 24 §37 SGB V) verschiedene Angaben auf dem Verordnungsvordruck. Hierzu gehören unter anderem die relevanten Diagnosen mit dazugehöriger medizinischer Begründung zu der akut lebensbedrohlichen Situation, welche Leistungen erbracht werden müssen, sowie Beginn, Häufigkeit und Dauer der Leistung. Für eine genaue Abklärung der Leistungs- und Finanzierungsmöglichkeiten wird empfohlen, direkt die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt zu kontaktieren.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können zusätzlich die Leistungen der Pflegeversicherung bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Bei Fragen rund um das Thema Pflege können Sie sich bei ihrer Pflegeversicherung oder einem der Pflegestützpunkte beraten lassen.