Beratung

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Pflege

Meist sind angeborene Behinderungen oder chronische Erkrankungen der Grund für Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen. Die Ursachen für die Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen liegen oft in angeborenen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Diese können zu einem erhöhten Pflegebedarf führen.

Pflegestützpunkt

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Familienentlastende Dienste

Verhinderungspflege

Wer übernimmt die Pflege meines Kindes, wenn ich selbst mich nicht um mein Kind kümmern kann? Oder wenn ich eine Pause brauche? 

Verhinderungspflege

nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die es ermöglicht, eine vorübergehende Vertretung der Pflegeperson zu organisieren, wenn diese wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Hier sind die wichtigsten Informationen zum Thema Verhinderungspflege.

Familienentlastende Dienste

Familienentlastende Dienste sollen Familien entlasten, indem sie ihnen Unterstützung bei der Pflege und Betreuung von Kindern mit Behinderungen oder von pflegebedürftigen Angehörigen bieten. Dies kann dazu beitragen, die Belastung der Familienmitglieder zu verringern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

 

Ambulante Hauskrankenpflege

Ziel der ambulanten Hauskrankenpflege (§ 37 SGB V) ist es, die medizinisch-pflegerische Versorgung zu Hause, in Kitas und Schulen oder an anderen Orten durch das Ermöglichen von Behandlungspflege zu unterstützen. 

Ambulante Intensivpflege:

Die ambulante Intensivpflege ermöglicht durch die Anwesenheit einer Pflegekraft ein Leben im eigenen Zuhause für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn die Gefahr besteht, dass lebensbedrohliche gesundheitliche Krisen auftreten.

Kurzzeitpflege (Kurzzeitwohnen):

Die Kurzzeitpflege kann genutzt werden, wenn die Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen das zu pflegende Kind vorrübergehend nicht zu Hause pflegen kann. Es besteht dann die Möglichkeit, dass Kind in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung unterzubringen. Dies sind selbständige Einrichtungen, welche die pflegebedürftige Person ab dem Pflegegrad 2 vorübergehend aufnehmen, betreuen und pflegen.

Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel für behinderte Kinder spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung ihrer Entwicklung und ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie sollen dazu dienen, vorhandene Behinderungen auszugleichen, die Genesung zu fördern oder Menschen mit bestehenden Gesundheitsrisiken dabei zu unterstützen, ihren Alltag sicherer zu bewältigen. 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Sie beraten unentgeltlich zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Ziel der Beratung ist, die Ratsuchenden in ihrer Selbstbestimmung zu stärken.