
Für Kinder, die aufgrund einer Entwicklungsverzögerung, drohender oder einer bestehenden Behinderung zusätzliche Förderung benötigen, kann beim Landratsamt bzw. dem Jugendamt ein Antrag auf inklusive Begleitung gestellt werden. Das jeweilige Amt prüft den Antrag und bewilligt gegebenenfalls den Umfang und Zeitraum der zusätzlichen Leistungen. Ergänzend zu den unterschiedlichen Konzepten bei den Kindertageseinrichtungen mit Krippe, Kindergarten und Hort gibt es z.B. die Kindertagespflege (z.B. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen), Schulkindergärten mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Ausrichtungen (Körperliche‑, geistige- oder Sprachbehinderung) sowie Spielgruppen.
Es gibt ein Recht für alle Kinder zur Teilhabe und damit auch zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung. Über die jeweiligen Vergabesysteme können sich die Eltern bei ihren Wunscheinrichtungen vormerken lassen. Aufgrund einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung darf die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Damit man dem jeweiligen Kind gerecht werden kann, ist es wichtig, sich verschiedene Einrichtungen anzusehen und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in Kontakt zu treten.