Kindertagesbetreuung

Im Landkreis Konstanz gibt es für alle Kinder mit und ohne Beeinträchtigung im Krippen- und Kindergartenalter - mit und ohne Beeinträchtigung - die unterschiedlichsten Angebote.

Für Kin­der, die auf­grund einer Ent­wick­lungs­ver­zö­ge­rung, dro­hen­der oder einer bestehen­den Behin­de­rung zusätz­li­che För­de­rung benö­ti­gen, kann beim Land­rats­amt bzw. dem Jugend­amt ein Antrag auf inklu­si­ve Beglei­tung gestellt wer­den. Das jewei­li­ge Amt prüft den Antrag und bewil­ligt gege­be­nen­falls den Umfang und Zeit­raum der zusätz­li­chen Leis­tun­gen. Ergän­zend zu den unter­schied­li­chen Kon­zep­ten bei den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen mit Krip­pe, Kin­der­gar­ten und Hort gibt es z.B. die Kin­der­ta­ges­pfle­ge (z.B. Kin­der­ta­ges­pfle­ge in ande­ren geeig­ne­ten Räu­men), Schul­kin­der­gär­ten mit unter­schied­li­chen Schwer­punk­ten und Aus­rich­tun­gen (Körperliche‑, geis­ti­ge- oder Sprach­be­hin­de­rung) sowie Spielgruppen. 

Es gibt ein Recht für alle Kin­der zur Teil­ha­be und damit auch zur Auf­nah­me in eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung. Über die jewei­li­gen Ver­ga­be­sys­te­me kön­nen sich die Eltern bei ihren Wunsch­ein­rich­tun­gen vor­mer­ken las­sen. Auf­grund einer Beein­träch­ti­gung oder chro­ni­schen Erkran­kung darf die Auf­nah­me in eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung nicht grund­sätz­lich abge­lehnt wer­den. Damit man dem jewei­li­gen Kind gerecht wer­den kann, ist es wich­tig, sich ver­schie­de­ne Ein­rich­tun­gen anzu­se­hen und mit den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern vor Ort in Kon­takt zu treten.