Es ist zu beachten, dass eine Schülerbeförderung bisher nur zu den festgelegten Unterrichtszeiten stattfindet. Nach einer kommunalen Betreuung am Nachmittag findet keine Schülerbeförderung statt, die Beförderung obliegt dann der Organisation der Eltern.
Ergänzende Förderung und Betreuung
Kinder und Jugendliche mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können im Rahmen der Ganztagesschule beschult und betreut werden.