Ergänzende Förderung und Betreuung

Kinder und Jugendliche mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können im Rahmen der Ganztagesschule beschult und betreut werden.

Es ist zu beach­ten, dass eine Schü­ler­be­för­de­rung bis­her nur zu den fest­ge­leg­ten Unter­richts­zei­ten statt­fin­det. Nach einer kom­mu­na­len Betreu­ung am Nach­mit­tag fin­det kei­ne Schü­ler­be­för­de­rung statt, die Beför­de­rung obliegt dann der Orga­ni­sa­ti­on der Eltern.