Sonderpädagogische Frühförderung

Die sonderpädagogische Frühförderung wird auf Wunsch der Eltern aktiv. Sie ist ein kostenloses, niederschwelliges Angebot für die Familien und sollte möglichst früh erfolgen. Die sonderpädagogische Frühförderung endet mit dem Eintritt in den Schulkindergarten oder die Schule.

Früh­för­de­rung kann in Anspruch genom­men werden

  • ab Geburt 
  • wenn Eltern sich Sor­gen um die Ent­wick­lung ihres Kin­des machen
  • wenn es einen Verdacht/​Diagnose einer Ent­wick­lungs­stö­rung oder Behin­de­rung gibt

Früh­för­de­rung umfasst

  • Früh­erken­nung und Diagnostik
  • Frühberatung/​Begleitung für die Eltern und ande­re Bezugs­per­so­nen (z.B. Fach­kräf­te in Kindertageseinrichtungen)
  • För­de­rung (Ein­zel- oder Gruppenangebote)
  • Bera­tung im Über­gang Kita — Grundschule

Früh­för­de­rung ori­en­tiert sich an

  • Ganz­heit­lich­keit
  • Fami­li­en­ori­en­tie­rung
  • Inter­dis­zi­pli­na­ri­tät
  • Dezen­tra­li­sie­rung
  • Koope­ra­ti­on und Koordination

Früh­för­de­rung wird in den unter­schied­li­chen För­der­schwer­punk­ten der Son­der­päd­ago­gi­schen Bil­dungs- und Bera­tungs­zen­tren (SBBZ) angeboten.

Die son­der­päd­ago­gi­schen Bera­tungs­stel­len für Früh­för­de­rung sind an den unter­schied­li­chen SBBZ ange­glie­dert. Sie sind im jewei­li­gen Land­kreis in einem Ver­bund organisiert.