Frühförderung kann in Anspruch genommen werden
- ab Geburt
- wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen
- wenn es einen Verdacht/Diagnose einer Entwicklungsstörung oder Behinderung gibt
Frühförderung umfasst
- Früherkennung und Diagnostik
- Frühberatung/Begleitung für die Eltern und andere Bezugspersonen (z.B. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen)
- Förderung (Einzel- oder Gruppenangebote)
- Beratung im Übergang Kita — Grundschule
Frühförderung orientiert sich an
- Ganzheitlichkeit
- Familienorientierung
- Interdisziplinarität
- Dezentralisierung
- Kooperation und Koordination
Frühförderung wird in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) angeboten.
Die sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung sind an den unterschiedlichen SBBZ angegliedert. Sie sind im jeweiligen Landkreis in einem Verbund organisiert.