Die jeweiligen Aufgaben einer individuellen Schulbegleitung ergeben sich aus den behinderungsbedingten Besonderheiten. Allgemein soll Schulbegleitung die Voraussetzungen schaffen, dass die Schülerin oder der Schüler am Unterricht in der Schule teilnehmen kann, die soziale Teilhabe am Klassen- und Unterrichtsgeschehen unterstützen sowie die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern.
Der Antrag der Personensorgeberechtigten erfolgt beim Kostenträger der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe:
- Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht auf ein Höchstmaß an Aktivität und gesellschaftliche Teilhabe
- Teilhabe an Bildung soll nicht Bildungsangebote finanzieren, sondern den Zugang zu Bildung unterstützen
- die Leistung kann sich jetzt auch auf Ganztagsangebote in offener Form beziehen
- Aufgaben der Schulbegleitung:
- Lebenspraktische Hilfestellungen (Organisation des Schüler-Arbeitsplatzes; Ordnung Unterrichtsmaterialien, Unterstützung beim Aufgabenverständnis und bei der Konzentration, Wiederholung der Arbeitsanweisung, Ermutigen)
- Hilfen zur Mobilität
- Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (Beaufsichtigung zur Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung, Auffangen von Verweigerungshaltung)
- Krisen: Vorbeugung und Hilfestellung (Ruhephasen ermöglichen und beaufsichtigen, Erkennen und Vermeiden von Überforderungssituationen)
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern (Unterstützung bei Partner- und Gruppenarbeiten
- Eine gemeinsame Inanspruchnahme von Schulbegleitung (Poolbildung) ist möglich