Schulbegleitung

Zur Teilhabe an Bildung können nach §75 SGB IX unterstützende Leistungen von Seiten der Eingliederungs- und Jugendhilfe erbracht werden. Eine solche Unterstützung kann bspw. eine Schulbegleitung, bzw. eine Schulassistenz sein, der oder die das Kind oder den Jugendlichen/ die Jugendliche im Unterricht begleitet. 

Die jewei­li­gen Auf­ga­ben einer indi­vi­du­el­len Schul­be­glei­tung erge­ben sich aus den behin­de­rungs­be­ding­ten Beson­der­hei­ten. All­ge­mein soll Schul­be­glei­tung die Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, dass die Schü­le­rin oder der Schü­ler am Unter­richt in der Schu­le teil­neh­men kann, die sozia­le Teil­ha­be am Klas­sen- und Unter­richts­ge­sche­hen unter­stüt­zen sowie die Selb­stän­dig­keit der Schü­le­rin­nen und Schü­ler fördern. 

Der Antrag der Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten erfolgt beim Kos­ten­trä­ger der Ein­glie­de­rungs­hil­fe oder der Jugendhilfe:

  • Kin­der und Jugend­li­che mit Behin­de­rung haben ein Recht auf ein Höchst­maß an Akti­vi­tät und gesell­schaft­li­che Teilhabe
  • Teil­ha­be an Bil­dung soll nicht Bil­dungs­an­ge­bo­te finan­zie­ren, son­dern den Zugang zu Bil­dung unterstützen
  • die Leis­tung kann sich jetzt auch auf Ganz­tags­an­ge­bo­te in offe­ner Form beziehen
  • Auf­ga­ben der Schulbegleitung:
    • Lebens­prak­ti­sche Hil­fe­stel­lun­gen (Orga­ni­sa­ti­on des Schü­ler-Arbeits­plat­zes; Ord­nung Unter­richts­ma­te­ria­li­en, Unter­stüt­zung beim Auf­ga­ben­ver­ständ­nis und bei der Kon­zen­tra­ti­on, Wie­der­ho­lung der Arbeits­an­wei­sung, Ermutigen)
    • Hil­fen zur Mobilität
    • Unter­stüt­zung im sozia­len und emo­tio­na­len Bereich (Beauf­sich­ti­gung zur Ver­mei­dung von Selbst- und Fremd­ge­fähr­dung, Auf­fan­gen von Verweigerungshaltung)
    • Kri­sen: Vor­beu­gung und Hil­fe­stel­lung (Ruhe­pha­sen ermög­li­chen und beauf­sich­ti­gen, Erken­nen und Ver­mei­den von Überforderungssituationen)
    • Unter­stüt­zung bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Lehr­kräf­ten und Mit­schü­lern (Unter­stüt­zung bei Part­ner- und Gruppenarbeiten
  • Eine gemein­sa­me Inan­spruch­nah­me von Schul­be­glei­tung (Pool­bil­dung) ist möglich