Im Landkreis Konstanz gibt es für alle Kinder mit und ohne Beeinträchtigung im Krippen- und Kindergartenalter die unterschiedlichsten Angebote. Für Kinder, die aufgrund einer Entwicklungsverzögerung, drohender oder einer bestehenden Behinderung zusätzliche Förderung benötigen, kann beim Landratsamt bzw. dem Jugendamt ein Antrag auf inklusive Begleitung gestellt werden. Das jeweilige Amt prüft den Antrag und bewilligt gegebenenfalls den Umfang und Zeitraum der zusätzlichen Leistungen. Ergänzend zu den unterschiedlichen Konzepten bei den Kindertageseinrichtungen mit Krippe, Kindergarten und Hort gibt es z.B. die Kindertagespflege (z.B. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen), Schulkindergärten mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Ausrichtungen (Körperliche-, geistige- oder Sprachbehinderung) sowie Spielgruppen.