Bildung

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Bildung

Kindertagesbetreuung

Im Landkreis Konstanz gibt es für alle Kinder mit und ohne Beeinträchtigung im Krippen- und Kindergartenalter die unterschiedlichsten Angebote. Für Kinder, die aufgrund einer Entwicklungsverzögerung, drohender oder einer bestehenden Behinderung zusätzliche Förderung benötigen, kann beim Landratsamt bzw. dem Jugendamt ein Antrag auf inklusive Begleitung gestellt werden. Das jeweilige Amt prüft den Antrag und bewilligt gegebenenfalls den Umfang und Zeitraum der zusätzlichen Leistungen. Ergänzend zu den unterschiedlichen Konzepten bei den Kindertageseinrichtungen mit Krippe, Kindergarten und Hort gibt es z.B. die Kindertagespflege (z.B. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen), Schulkindergärten mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Ausrichtungen (Körperliche-, geistige- oder Sprachbehinderung) sowie Spielgruppen. 

Schulwahl

Der Eintritt in die Schule ist für Kinder und deren Familien ein wichtiger Lebensabschnitt. Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule kann unterschiedliche Gefühle auslösen und ist mit vielen Erwartungen und Hoffnungen aber auch mit Befürchtungen und Ängsten verbunden. 

 

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Wenn eine Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder eine chronische Erkrankung vorliegt, so kann eine sonderpädagogische Unterstützung notwendig sein (§82ff SchG und SBA-VO 2016)

 

Eintrag 4548

Bei Kindern mit Behinderungen, bzw. mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gilt:

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann an einer allgemeinen Schule (inklusives Bildungsangebot) oder an einem sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden. 

 

Ergänzende Förderung und Betreuung

Kinder und Jugendliche mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können im Rahmen der Ganztagesschule beschult und betreut werden.

 

 

Pflegemaßnahmen in Bildungseinrichtungen

Wenn die Fähigkeit zur Selbstpflege eingeschränkt ist, benötigen Kinder und Jugendliche Unterstützung. 

Medikamentengabe in der Schule

Die Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in der Schule ist durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium von 2013 geregelt.

Schulbegleitung

Schülerbeförderung

Landesprogramm STÄRKE

Das Landesprogramm STÄRKE hat zum Ziel, Eltern mit Kindern und Jugendlichen durch Bildungsangebote in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.