Die Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in der Schule ist in Deutschland durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums geregelt, die im Einvernehmen mit dem Sozialministerium 2013 festgelegt wurde. Diese Vorschrift stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen im Schulalltag die notwendigen Medikamente erhalten. Dabei wird festgelegt, dass das Schulpersonal, meist Lehrkräfte, nur nach schriftlicher Anweisung und Einverständnis der Eltern sowie nach Rücksprache mit einem Arzt zur Medikamentengabe berechtigt ist. Die Schule muss hierbei die Sicherheit und das Wohl des Kindes gewährleisten.
Medikamentengabe in der Schule
Die Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in der Schule ist durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium von 2013 geregelt.