Medikamentengabe in der Schule

Die Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in der Schule ist durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium von 2013 geregelt.

 

Die Ver­ab­rei­chung von Medi­ka­men­ten bei chro­ni­schen Krank­hei­ten in der Schu­le ist in Deutsch­land durch die Ver­wal­tungs­vor­schrift des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums gere­gelt, die im Ein­ver­neh­men mit dem Sozi­al­mi­nis­te­ri­um 2013 fest­ge­legt wur­de. Die­se Vor­schrift stellt sicher, dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen im Schul­all­tag die not­wen­di­gen Medi­ka­men­te erhal­ten. Dabei wird fest­ge­legt, dass das Schul­per­so­nal, meist Lehr­kräf­te, nur nach schrift­li­cher Anwei­sung und Ein­ver­ständ­nis der Eltern sowie nach Rück­spra­che mit einem Arzt zur Medi­ka­men­ten­ga­be berech­tigt ist. Die Schu­le muss hier­bei die Sicher­heit und das Wohl des Kin­des gewährleisten.