Pflegemaßnahmen in Bildungseinrichtungen

Wenn die Fähigkeit zur Selbstpflege eingeschränkt ist, benötigen Kinder und Jugendliche Unterstützung. 

Die Grund­pfle­ge“ ist im Schul­pro­fil einer Schu­le für Kin­der im För­der­schwer­punkt geis­ti­ge Ent­wick­lung und kör­per­lich-moto­ri­sche Ent­wick­lung ver­an­kert. D.h. Lehr­kräf­te über­neh­men hier Auf­ga­ben und inte­grie­ren die Maß­nah­men in den lebens­prak­ti­schen Unter­richt (Unter­stüt­zung beim Essen und bei der Essens­zu­be­rei­tung, Unter­stüt­zung bei der Kör­per­hy­gie­ne, Unter­stüt­zung beim An- und Aus­zie­hen, bspw. beim Schwimmbadbesuch).

Bei kom­ple­xen, schwe­ren Behin­de­run­gen wer­den für die Pfle­ge oft­mals spe­zi­fi­sche medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­sche Kom­pe­ten­zen benö­tigt. Hier­für wer­den Pfle­ge­leis­tun­gen über die Kran­ken­kas­sen finanziert.