Angebote zur Entlastung im Alltagsleben können über den Entlastungbetrag finanziert werden. Besagte Angebote umfassen, neben ehrenamtsbasierten Besuchs- und Gruppenangeboten, auch Dienstleistungen im Rahmen der Haushaltsbewältigung.
Besuchsdienste, Begleitung beim Nachgehen künstlerischer oder musikalischer Hobbies, bei Reisen, beim Einkaufen oder aber die Unterstützung im Haushalt zählen zu den familienentlastenden Angeboten. Welche Form der Unterstützung gewählt wird, wird dabei von den zu beanspruchenden Personen und deren Angehörigen individuell entschieden. Die Ausführung und Umsetzung der persönlichen Bedarfe erfolgt durch Unterstützung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.
Die Angebote erfolgen im Sinne der (selbständigen) gesellschaftlichen Teilhabe und persönliche Alltagsbewältigung und sollen die Lebensqualität pflegebedürftiger und oder schwerbehinderter Menschen steigern.
Betreuungsangebote, auch solche, die sich speziell an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene richten, werden mittlerweile von unterschiedlichen Trägern angeboten. Eltern pflegebedürftiger Kinder können sich dazu an die Pflegestützpunkte des Landkreises wenden.