Finanzielles und Rechtliches
Regionale Anlaufstellen
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Die Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB VIII § 35a richtet sich unter anderem an Kinder mit seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung sowie deren Familien. Die zuständige Stelle im Landkreis Konstanz unterscheidet sich je nach Form der Behinderung und gegebenenfalls je nach Wohnort.
Informationsseiten
Das Persönliche Budget bietet Familien mit behinderten Kindern die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen eigenständig zu koordinieren. Hierbei erhalten sie entweder einen Geldbetrag oder Gutscheine. Das persönliche Budget ist ein maßgeschneiderter Geldbetrag für spezielle Therapien, Bildungshilfen oder technische Hilfsmittel. So können die individuellen Bedürfnisse ihrer Kinder erfüllt werden.
Analog und ergänzend zum Budget für Arbeit hat der Gesetzgeber Ende 2019 das Budget für Ausbildung rechtlich verankert (§ 61a SGB IX).
Das Budget für Arbeit stellt eine Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen dar. Ziel des Budgets ist es, Menschen mit Behinderungen eine inklusive Beschäftigung zu ermöglichen.
Auf der Seite der Lebenshilfe finden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörige unterschiedliche Informationen zu wichtigen Aspekten rund um das Thema Wohnen, wie zum Beispiel die Wohnformen oder das Wohngeld.
Die bundesweiten Kinderreha- und Jugendreha-Kliniken sind in ihrer medizinischen Ausstattung und mit einem fachübergreifenden Team speziell auf Beschwerden im Kindes- und Jugendalter ausgerichtet.
Hier finden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen verschieden Informationen zu dem Thema Wohnen.
Bei der deutschen Rentenversicherung finden Sie eine Vielzahl von Informationen zu dem Thema "Reha für Kinder und Jugendliche".
Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie genauere Informationen rund um das Thema "Familienversicherung".
Die Familienkasse zahlt Kindergeld auch für erwachsene Kinder mit Behinderungen, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst unterhalten können.
Hier finden Sie die entsprechende Verwaltungsvorschrift.
§ 35a SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Hier finden Sie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Menschen mit Behinderungen erhalten zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden.
Auf den folgenden Seiten wird unter anderem beschrieben, wie und wo Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen können, wie eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern erfolgt und welche Pflegegeldleistungen damit einhergehen. Auch zu vielen weiteren Aspekten der Pflege finden Sie weitreichende Informationen.
Der Ratgeber vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.
Hier finden Sie Informationen zur Teilhabe an Bildung nach §75 SGB IX in Form einer Schulbegleitung von der Baden-Württemberg Stiftung.
Informationen zur Teilhabe an Bildung nach §75 SGB IX in Form einer Schulbegleitung werden Ihnen unter der folgenden Verlinkung vom Kommunalverband Für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.