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Menschen mit Behinderungen erhalten zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden.
Menschen mit Behinderungen erhalten zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden.
Die Eingliederungshilfe nach § 35a richtet sich speziell an Kinder und Jugendliche mit psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie an ihre Familien. Ziel ist es, diesen Kindern eine bestmögliche Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die zuständige Stelle ist das örtliche Jugendamt.
Die Eingliederungshilfe nach § 35a richtet sich speziell an Kinder und Jugendliche mit psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie an ihre Familien. Ziel ist es, diesen Kindern eine bestmögliche Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die zuständige Stelle ist das örtliche Jugendamt.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung bei Kindern kann bedeutende Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Eine Schwerbehinderung wird festgestellt, wenn bei einem Kind ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Dies kann aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen der Fall sein.
Stiftungen setzen sich dafür ein, dass Kinder Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Therapien und anderen wichtigen Ressourcen erhalten, um ihr volles Potenzial entfalten zu können.