Schulkind
Anlaufstellen
Schulwahl
Bereits im Kindergarten können Eltern sich bezüglich der Schulwahl ihres Kindes beraten lassen, beispielsweise bei den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten, an den sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung, an den Gesundheitsämtern bei der Einschulungsuntersuchung und durch die Kinderärztinnen und Kinderärzte. Bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gilt:
Dieser kann an einer allgemeinen Schule (inklusives Bildungsangebot) oder an einem sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden.
Informationsseiten
Die Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in der Schule ist durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium geregelt.