Schulkind

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Schulkind

Regionale Anlaufstellen

Schulwahl

Bereits im Kindergarten können Eltern sich bezüglich der Schulwahl ihres Kindes beraten lassen, beispielsweise bei den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten, an den sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung, an den Gesundheitsämtern bei der Einschulungsuntersuchung und durch die Kinderärztinnen und Kinderärzte. Bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gilt: 
Dieser kann an einer allgemeinen Schule (inklusives Bildungsangebot) oder an einem sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden. 

Regionale Arbeitsstelle Frühförderung

Die interdisziplinäre Frühförderung richtet sich an Familien mit einem entwicklungsauffälligen, behinderten oder von Behinderung bedrohten Kind. Sie bietet Beratung und Hilfen für Eltern und kann die Inklusion von Kindern in eine Kindertagesstätte unterstützen und begleiten. 

Unterstützende Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Zur Teilhabe an Bildung können nach §75 SGB IX unterstützende Leistungen von Seiten der Eingliederungs- und Jugendhilfe erbracht werden.

Informationsseiten

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen
Medikamentengabe in der Schule

Die Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in der Schule ist durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium geregelt.

Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung

Informationen zur Teilhabe an Bildung nach §75 SGB IX.

Sonderpädagogische Bildung/Inklusion