Erwachsen werden

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Erwachsen werden

Der Eintritt in die Volljährigkeit bedeutet, selbstverantwortlich für das eigene Handeln und Leben zu sein. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Allerdings ist es wichtig zu berücksichtigen, inwieweit der junge Erwachsene eigenständig leben kann, und entsprechend Vorkehrungen zu treffen. Informationen zu relevanten Bereichen finden Sie auf dieser Seite in separaten Artikeln. Eltern können auch nach dem 18. Geburtstag ihres behinderten Kindes weiterhin Kindergeld beziehen und es über die Familienversicherung versichern. Es ist zu empfehlen, dass eine Beratung bereits 1,5 bis zwei Jahre vor dem 18. Geburtstag stattfindet, da die Veränderungen sowie rechtlichen Ansprüche vom individuellen Fall abhängig sind. So können die notwendigen organisatorischen Schritte rechtzeitig eingeleitet und die zuständigen Fachkräfte hinzugezogen werden.

Des Weiteren hat das Erreichen der Volljährigkeit auch eine Bedeutung für den medizinischen Bereich. Transition“ bezeichnet den Wechsel von Kinder- und Jugendmedizin zur Erwachsenenmedizin. Wird man 18 Jahre alt, so kann man nicht mehr zu Kinderärzten und Kinderärztinnen gehen. Damit eine nahtlose medizinische Versorgung gewährleistet wird, sollte bereits einige Jahre vor dem 18. Geburtstag ein Wechsel von Arzt und Ärztinnen begonnen bzw. organisiert werden. Besonders bei Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, die jedoch als Erwachsene selbstständig leben können und möchten, ist dies von großer Relevanz. 

Volljährigkeit und Behinderung

Entsprechend des Versorgungsbedarfs und der Selbständigkeit des jungen Menschen sind wichtige Schritte und Dinge zu beachten. Erfahren Sie, was Sie im Auge behalten sollten, wenn ein junger Mensch mit chronischer Erkrankung oder Behinderung volljährig wird. 

Begleitende Elternschaft

Die sogenannte „Begleitete Elternschaft“ meint ein Unterstützungsangebot für Eltern mit Behinderungen und ihre Kinder. Die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken und ein gutes Aufwachsen ihrer Kinder zu unterstützen, sind die primären Ziele. 

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung

Die Familienkasse zahlt Kindergeld auch für erwachsene Kinder mit Behinderungen, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst unterhalten können, ohne Altersgrenze, sofern die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Andernfalls wird das Kindergeld für Volljährige in der Regel bis zum 25. Geburtstag gezahlt, beispielsweise wenn das erwachsene Kind noch zur Schule geht oder eine Ausbildung absolviert.

Familienversicherung

Eltern können ihre Kinder über die Familienversicherung unter bestimmten Bedingungen in ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mitversichern lassen. Das Kind muss sich dann finanziell nicht an den Versicherungsbeiträgen beteiligen, hat aber Anspruch auf alle Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Verheiratete Kinder oder jene, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, können sich auch über ihren Partner oder ihre Partnerin familienversichern lassen. 

Unterhalt

Der Unterhalt für ein erwachsenes behindertes Kind kann in Deutschland eine komplexe Angelegenheit sein und ist oft von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich besteht auch für erwachsene Kinder mit Behinderungen ein Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.