Der Eintritt in die Volljährigkeit bedeutet, selbstverantwortlich für das eigene Handeln und Leben zu sein. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Allerdings ist es wichtig zu berücksichtigen, inwieweit der junge Erwachsene eigenständig leben kann, und entsprechend Vorkehrungen zu treffen. Informationen zu relevanten Bereichen finden Sie auf dieser Seite in separaten Artikeln. Eltern können auch nach dem 18. Geburtstag ihres behinderten Kindes weiterhin Kindergeld beziehen und es über die Familienversicherung versichern. Es ist zu empfehlen, dass eine Beratung bereits 1,5 bis zwei Jahre vor dem 18. Geburtstag stattfindet, da die Veränderungen sowie rechtlichen Ansprüche vom individuellen Fall abhängig sind. So können die notwendigen organisatorischen Schritte rechtzeitig eingeleitet und die zuständigen Fachkräfte hinzugezogen werden.
Des Weiteren hat das Erreichen der Volljährigkeit auch eine Bedeutung für den medizinischen Bereich. „Transition“ bezeichnet den Wechsel von Kinder- und Jugendmedizin zur Erwachsenenmedizin. Wird man 18 Jahre alt, so kann man nicht mehr zu Kinderärzten und Kinderärztinnen gehen. Damit eine nahtlose medizinische Versorgung gewährleistet wird, sollte bereits einige Jahre vor dem 18. Geburtstag ein Wechsel von Arzt und Ärztinnen begonnen bzw. organisiert werden. Besonders bei Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, die jedoch als Erwachsene selbstständig leben können und möchten, ist dies von großer Relevanz.