Kinder- und Jugendrehabilitation
Für wen ist eine Kinder- und Jugendrehabilitation geeignet?
- Für Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen Erkrankung leiden oder eine solche Erkrankung droht.
- Wenn durch eine Kinder- und Jugendrehabilitation die Chance besteht, eine chronische Krankheit zu lindern, Spätfolgen zu verhindern und die Leistungsfähigkeit für Schule und Ausbildung verbessert wird.
In der Regel werden die Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche für mindestens vier Wochen erbracht. Sie können in stationärer wie auch ganztätig in ambulanter Form durchgeführt werden. Begleitpersonen sind grundsätzlich bis zum 12. Lebensjahr möglich, darüber hinaus bei medizinischer Notwendigkeit. Während einer Kinder- und Jugendrehabilitation ist Schulunterricht gewährleistet. Die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes bzw. der Jugendlichen. Es wird ein individueller Therapieplan für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen erstellt. Kostenträger für Kinder- und Jugendrehabilitationen sind die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger gleichrangig. Die Kosten werden getragen für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und ärztliche Leistungen.
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Familienorientierte Rehabilitation
Die Familienorientierte Rehabilitation ist eine Sonderform der Kinderrehabilitation und bezieht die gesamte Familie mit ein. Es ist für schwerst chronisch erkrankte Kinder (z.B. bei Krebserkrankung,
Z.n. Herzoperation, nach Organtransplantation oder Mukoviszidose). Im Klartext heißt dies, dass nur das schwerst chronisch erkrankte Kind der Rehabilitand ist und die im Haushalt lebenden Familienangehörigen als Begleitpersonen mitaufgenommen werden.
Nach der Verfahrungsabsprache ab 01.01.2020 wurde die Einbeziehung aller Familienangehörigen, die im Haushalt leben, konkretisiert und ist erforderlich, wenn:
- Die schwere chronische Erkrankung des Kindes, die Alltagsaktivitäten der Familie erheblich beeinträchtigt, oder
- Das Kind kann aufgrund der Erkrankung ohne die Einbeziehung der Familie nicht erfolgreich rehabilitiert werden.
- Auch im Haushalt lebende Lebensgefährten, d.h. nicht verheiratete Lebenspartner, die weder erziehungsberechtigt sind noch den Status des Stiefelternteils besitzen, können als wichtiger Bestandteil des Familienverbundes mit aufgenommen werden.
- Gleiches gilt auch für im Haushalt lebende Kinder des Lebensgefährten, die rechtlich keine Geschwister sind, aber dennoch zum Familienverbund gehören.
Auch bei der Familienorientierten Rehabilitation sind — wie bei der Kinder- und Jugendrehabilitation – die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger gleichrangig zuständig. Sie dauert in der Regel vier Wochen.
Mutter- / Vater-Kind-Kur
Bei einer Mutter- / Vater-Kind-Kur handelt es sich um eine stationäre medizinische Vorsorge- bzw. medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter.
Eine Mutter- Vater-Kind-Kur ist möglich, wenn Mütter /Väter z.B. erschöpft und überlastet sind. Kinder können bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mitaufgenommen werden. In der Regel dauert eine Mutter- / Vater-Kind-Kur drei Wochen.
Kostenträger für Mutter- / Vater-Kind-Kuren sind die Krankenkassen.
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Medizinische Rehabilitation für Erwachsene
Die Betreuung und Behandlung von behinderten Kindern stellt die Eltern oft vor große Herausforderungen. Dabei kann es vorkommen, dass diese Herausforderungen Mutter und/oder Vater an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen lassen. Um eine dauerhaft Überforderung zu vermeiden und auch die Erwerbsfähigkeit der Eltern zu gewährleisten, können Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen für Erwachsene gibt es in den verschiedensten Diagnosebildern (psychosomatisch, orthopädisch, kardiologisch, neurologisch usw.).
In der Regel dauern Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen drei Wochen (bei psychosomatischer Reha) fünf Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Ggf. können die behinderten Kinder während einer Medizinischen Rehabilitation über Kurzzeitpflege und / oder Verhinderungspflege versorgt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Informationen hierüber erhalten Sie bei den Kranken- und Pflegeversicherungen.
Kostenträger für eine Medizinischen Rehabilitation für Erwachsene sind in der Regel die Rentenversicherungsträger und Krankenkassen. Bei gewissen Konstellationen können auch Unfallversicherungsträger, Träger der Eingliederungshilfe, Träger des sozialen Entschädigungsrechts oder Träger der öffentlichen Jugendhilfe sein. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Trägern.