Eintrag 4548

Bei Kindern mit Behinderungen, bzw. mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gilt:

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann an einer allgemeinen Schule (inklusives Bildungsangebot) oder an einem sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden. 

 

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) gibt es mit folgenden Förderschwerpunkten:

  • Lernen
  • Sprache
  • Sozial-emotionale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Körperlich-motorische Entwicklung
  • Hören
  • Sehen
  • Schüler in längerer Krankenhausbehandlung

Entscheiden sich die Eltern für ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule, so wird eine Bildungswegekonferenz durchgeführt. Die Schulbehörde schlägt den Eltern eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot vor und berücksichtigt dabei die raumschaftsbezogene Schulangebotsplanung.