Schulbegleitung

  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht auf ein Höchstmaß an Aktivität und gesellschaftliche Teilhabe
  • Teilhabe an Bildung soll nicht Bildungsangebote finanzieren, sondern den Zugang zu Bildung unterstützen
  • die Leistung kann sich jetzt auch auf Ganztagsangebote in offener Form beziehen
  • Aufgaben der Schulbegleitung:
    • Lebenspraktische Hilfestellungen (Organisation des Schüler-Arbeitsplatzes; Ordnung Unterrichtsmaterialien, Unterstützung beim Aufgabenverständnis und bei der Konzentration, Wdh. der Arbeitsanweisung, Ermutigen)
    • Hilfen zur Mobilität
    • Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (Beaufsichtigung zur Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung, Auffangen von Verweigerungshaltung)
    • Krisen: Vorbeugung und Hilfestellung (Ruhephasen ermöglichen und beaufsichtigen, Erkennen und Vermeiden von Überforderungssituationen)
    • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern (Unterstützung bei Partner- und Gruppenarbeiten
  • gemeinsame Inanspruchnahme von Schulbegleitung (Poolbildung) möglich