- Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht auf ein Höchstmaß an Aktivität und gesellschaftliche Teilhabe
- Teilhabe an Bildung soll nicht Bildungsangebote finanzieren, sondern den Zugang zu Bildung unterstützen
- die Leistung kann sich jetzt auch auf Ganztagsangebote in offener Form beziehen
- Aufgaben der Schulbegleitung:
- Lebenspraktische Hilfestellungen (Organisation des Schüler-Arbeitsplatzes; Ordnung Unterrichtsmaterialien, Unterstützung beim Aufgabenverständnis und bei der Konzentration, Wdh. der Arbeitsanweisung, Ermutigen)
- Hilfen zur Mobilität
- Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (Beaufsichtigung zur Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung, Auffangen von Verweigerungshaltung)
- Krisen: Vorbeugung und Hilfestellung (Ruhephasen ermöglichen und beaufsichtigen, Erkennen und Vermeiden von Überforderungssituationen)
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern (Unterstützung bei Partner- und Gruppenarbeiten
- gemeinsame Inanspruchnahme von Schulbegleitung (Poolbildung) möglich