Für wen ist eine Kinder- und Jugendrehabilitation geeignet?
- Für Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen Erkrankung leiden oder eine solche Erkrankung droht.
- Wenn durch eine Kinder- und Jugendrehabilitation die Chance besteht, eine chronische Krankheit zu lindern, Spätfolgen zu verhindern und die Leistungsfähigkeit für Schule und Ausbildung verbessert wird.
In der Regel werden die Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche für mindestens vier Wochen erbracht. Sie können in stationärer wie auch ganztätig in ambulanter Form durchgeführt werden. Begleitpersonen sind grundsätzlich bis zum 12. Lebensjahr möglich, darüber hinaus bei medizinischer Notwendigkeit. Während einer Kinder- und Jugendrehabilitation ist Schulunterricht gewährleistet. Die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes bzw. der Jugendlichen. Es wird ein individueller Therapieplan für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen erstellt. Kostenträger für Kinder- und Jugendrehabilitationen sind die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger gleichrangig. Die Kosten werden getragen für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und ärztliche Leistungen.