Rehabilitation und Kur

Im Bereich der Rehabilitation gibt es unterschiedliche Angebote, die zur Regeneration und Erholung dienen. Dabei soll die Gesundheit bestmöglich wiederhergestellt werden, um die Lebensqualität zu verbessern. 

Kinder- und Jugendrehabilitation

Für wen ist eine Kin­der- und Jugend­reha­bi­li­ta­ti­on geeignet?

  • Für Kin­der und Jugend­li­che, die an einer chro­ni­schen Erkran­kung lei­den oder eine sol­che Erkran­kung droht.
  • Wenn durch eine Kin­der- und Jugend­reha­bi­li­ta­ti­on die Chan­ce besteht, eine chro­ni­sche Krank­heit zu lin­dern, Spät­fol­gen zu ver­hin­dern und die Leis­tungs­fä­hig­keit für Schu­le und Aus­bil­dung ver­bes­sert wird.

In der Regel wer­den die Reha­bi­li­ta­ti­ons­leis­tun­gen für Kin­der und Jugend­li­che für min­des­tens vier Wochen erbracht. Sie kön­nen in sta­tio­nä­rer wie auch ganz­tä­tig in ambu­lan­ter Form durch­ge­führt wer­den. Begleit­per­so­nen sind grund­sätz­lich bis zum 12. Lebens­jahr mög­lich, dar­über hin­aus bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit. Wäh­rend einer Kin­der- und Jugend­reha­bi­li­ta­ti­on ist Schul­un­ter­richt gewähr­leis­tet. Die Aus­wahl der Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tung rich­tet sich nach den Bedürf­nis­sen des Kin­des bzw. der Jugend­li­chen. Es wird ein indi­vi­du­el­ler The­ra­pie­plan für jedes Kind bzw. jeden Jugend­li­chen erstellt. Kos­ten­trä­ger für Kin­der- und Jugend­reha­bi­li­ta­tio­nen sind die Kran­ken­kas­sen und Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger gleich­ran­gig. Die Kos­ten wer­den getra­gen für Unter­brin­gung, Ver­pfle­gung, Fahr­kos­ten und ärzt­li­che Leistungen. 

Familienorientierte Rehabilitation

Die Fami­li­en­ori­en­tier­te Reha­bi­li­ta­ti­on ist eine Son­der­form der Kin­der­re­ha­bi­li­ta­ti­on und bezieht die gesam­te Fami­lie mit ein. Es ist für schwerst chro­nisch erkrank­te Kin­der (z.B. bei Krebs­er­kran­kung, 
Z.n. Herz­ope­ra­ti­on, nach Organ­trans­plan­ta­ti­on oder Muko­vis­zi­do­se). Im Klar­text heißt dies, dass nur das schwerst chro­nisch erkrank­te Kind der Reha­bi­li­tand ist und die im Haus­halt leben­den Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen als Begleit­per­so­nen mit­auf­ge­nom­men wer­den. 
Nach der Ver­fah­rungs­ab­spra­che ab 01.01.2020 wur­de die Ein­be­zie­hung aller Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, die im Haus­halt leben, kon­kre­ti­siert und ist erfor­der­lich, wenn:

  • Die schwe­re chro­ni­sche Erkran­kung des Kin­des, die All­tags­ak­ti­vi­tä­ten der Fami­lie erheb­lich beein­träch­tigt, oder
  • Das Kind kann auf­grund der Erkran­kung ohne die Ein­be­zie­hung der Fami­lie nicht erfolg­reich reha­bi­li­tiert werden.
  • Auch im Haus­halt leben­de Lebens­ge­fähr­ten, d.h. nicht ver­hei­ra­te­te Lebens­part­ner, die weder erzie­hungs­be­rech­tigt sind noch den Sta­tus des Stief­eltern­teils besit­zen, kön­nen als wich­ti­ger Bestand­teil des Fami­li­en­ver­bun­des mit auf­ge­nom­men werden. 
  • Glei­ches gilt auch für im Haus­halt leben­de Kin­der des Lebens­ge­fähr­ten, die recht­lich kei­ne Geschwis­ter sind, aber den­noch zum Fami­li­en­ver­bund gehören. 

Auch bei der Fami­li­en­ori­en­tier­ten Reha­bi­li­ta­ti­on sind — wie bei der Kin­der- und Jugend­reha­bi­li­ta­ti­on – die Kran­ken­kas­sen und Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger gleich­ran­gig zustän­dig. Sie dau­ert in der Regel vier Wochen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der rech­ten Spalte.

Mutter-/Vater-Kind-Kur

Bei einer Mut­ter-/Va­ter-Kind-Kur han­delt es sich um eine sta­tio­nä­re medi­zi­ni­sche Vor­sor­ge- bzw. medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me für Müt­ter und Väter. 
Eine Mut­ter- Vater-Kind-Kur ist mög­lich, wenn Mütter/​Väter z.B. erschöpft und über­las­tet sind. Kin­der kön­nen bis zum voll­ende­ten 12. Lebens­jahr mit­auf­ge­nom­men wer­den. In der Regel dau­ert eine Mut­ter-/Va­ter-Kind-Kur drei Wochen. 

Kos­ten­trä­ger für Mut­ter-/Va­ter-Kind-Kuren sind die Krankenkassen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der rech­ten Spalte.

Medizinische Rehabilitation für Erwachsene

Die Betreu­ung und Behand­lung von behin­der­ten Kin­dern stellt die Eltern oft vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Dabei kann es vor­kom­men, dass die­se Her­aus­for­de­run­gen Mut­ter und/​oder Vater an ihre kör­per­li­chen und psy­chi­schen Gren­zen sto­ßen las­sen. Um eine dau­er­haft Über­for­de­rung zu ver­mei­den und auch die Erwerbs­fä­hig­keit der Eltern zu gewähr­leis­ten, kön­nen Medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men durch­ge­führt wer­den. 
Medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men für Erwach­se­ne gibt es in den ver­schie­dens­ten Dia­gno­se­bil­dern (psy­cho­so­ma­tisch, ortho­pä­disch, kar­dio­lo­gisch, neu­ro­lo­gisch usw.).

In der Regel dau­ern Medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men drei Wochen (bei psy­cho­so­ma­ti­scher Reha fünf Wochen). Ver­län­ge­run­gen sind bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit mög­lich. 
Ggf. kön­nen die behin­der­ten Kin­der wäh­rend einer Medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­ta­ti­on über Kurz­zeit­pfle­ge und/​oder Ver­hin­de­rungs­pfle­ge ver­sorgt wer­den, wenn die Vor­aus­set­zun­gen dafür gege­ben sind. Infor­ma­tio­nen hier­über erhal­ten Sie bei den Kran­ken- und Pflegeversicherungen. 

Kos­ten­trä­ger für eine Medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­ta­ti­on für Erwach­se­ne sind in der Regel die Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger und Kran­ken­kas­sen. Bei gewis­sen Kon­stel­la­tio­nen kön­nen auch Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger, Trä­ger der Ein­glie­de­rungs­hil­fe, Trä­ger des sozia­len Ent­schä­di­gungs­rechts oder Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe sein. Nähe­re Aus­künf­te erhal­ten Sie bei den jewei­li­gen Trägern.