Volljährigkeit und Behinderung

Entsprechend des Versorgungsbedarfs und der Selbständigkeit des jungen Menschen sind wichtige Schritte und Dinge zu beachten. Erfahren Sie, was Sie im Auge behalten sollten, wenn ein junger Mensch mit chronischer Erkrankung oder Behinderung volljährig wird. 

Wel­che Schrit­te soll­ten berück­sich­tigt wer­den, wenn ein jun­ger Erwach­se­ner mit einer chro­ni­schen Erkran­kung oder Behin­de­rung voll­jäh­rig wird? Je nach indi­vi­du­el­lem Unter­stüt­zungs­be­darf und Grad der Selbst­stän­dig­keit kön­nen eine Viel­zahl von Über­le­gun­gen rele­vant sein:

  1. Über­gang in die Erwach­se­nen­me­di­zin: Es ist wich­tig, den Über­gang von der päd­ia­tri­schen zur erwach­se­nen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung zu pla­nen. Dies umfasst die Suche nach geeig­ne­ten Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärz­ten sowie Spe­zia­lis­tin­nen und Spe­zia­lis­ten für Erwach­se­ne und die damit ver­bun­de­ne Über­tra­gung von medi­zi­ni­schen Unter­la­gen und Behandlungsplänen.

  1. Selbst­stän­dig­keit und Auto­no­mie: Je nach den indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten und Bedürf­nis­sen des jun­gen Erwach­se­nen ist es wich­tig, sei­ne Selbst­stän­dig­keit und Auto­no­mie zu för­dern. Dazu gehö­ren mög­li­cher­wei­se die Unter­stüt­zung bei der Suche nach pas­sen­den Wohn­mög­lich­kei­ten, bei der Suche nach einer Beschäf­ti­gung oder bei der Bean­tra­gung von Sozialleistungen. 

  1. Fort­set­zung der The­ra­pien und Unter­stüt­zungs­diens­te: Es ist ent­schei­dend sicher­zu­stel­len, dass die not­wen­di­gen The­ra­pien und Unter­stüt­zungs­diens­te auch im Erwach­se­nen­al­ter fort­ge­setzt wer­den kön­nen. Dies kann die Kon­ti­nui­tät der phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Behand­lun­gen, psy­cho­lo­gi­schen Unter­stüt­zung oder päd­ago­gi­schen Betreu­ung umfassen.

  1. Recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten: Mit dem Ein­tritt in das Erwach­se­nen­al­ter kön­nen sich auch recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten ändern. Dies umfasst die Über­prü­fung von Vor­mund­schafts- oder Betreu­ungs­re­ge­lun­gen sowie die Pla­nung für die Zukunft, wie die Errich­tung einer Vor­sor­ge­voll­macht oder die Fest­le­gung von Behand­lungs­wün­schen im Fal­le einer medi­zi­ni­schen Krise.

  1. Sozia­le Inte­gra­ti­on und Gemein­schafts­be­tei­li­gung: Der Über­gang ins Erwach­se­nen­al­ter bie­tet auch die Mög­lich­keit, neue sozia­le Kon­tak­te zu knüp­fen und sich in ver­schie­de­nen Gemein­schaf­ten zu enga­gie­ren. Es ist wich­tig, den jun­gen Erwach­se­nen dabei zu unter­stüt­zen, sich in ihrem Umfeld wohl­zu­füh­len und ihre Inter­es­sen zu verfolgen.

  1. Woh­nen: Es ist wich­tig zu eva­lu­ie­ren, ob der jun­ge Erwach­se­ne in der Lage ist, selbst­stän­dig zu leben, oder ob er auf unter­stütz­tes Woh­nen ange­wie­sen ist. Dies kann die Suche nach geeig­ne­ten Wohn­mög­lich­kei­ten wie betreu­tem Woh­nen oder Wohn­ge­mein­schaf­ten umfassen.

Es ist sehr wich­tig, den Über­gang ins Erwach­se­nen­al­ter für jun­ge Men­schen mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen oder Behin­de­run­gen sorg­fäl­tig zu pla­nen und sie dabei zu unter­stüt­zen, ihre Selbst­stän­dig­keit zu stär­ken und ihr vol­les Poten­zi­al aus­zu­schöp­fen. Dies erfor­dert eine koor­di­nier­te Zusam­men­ar­beit zwi­schen den betei­lig­ten Fach­kräf­ten, den Fami­li­en und dem jun­gen Erwach­se­nen selbst.

Soll­ten Sie Fra­gen rund um das The­ma haben, wen­den Sie sich an Bera­tungs­stel­len, wie zum Bei­spiel die Teil­ha­be­be­ra­tung­s­tel­len (EUTB) oder der Ver­fah­rens­lot­sin der Stadt Konstanz.