Schwerbehinderung

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung bei Kindern kann bedeutende Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Eine Schwerbehinderung wird festgestellt, wenn bei einem Kind ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Dies kann aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen der Fall sein.

Sozia­le Ein­schrän­kun­gen auf­grund von Krank­heit, Unfall oder seit der Geburt kön­nen Sie als Behin­de­rung amt­lich fest­stel­len las­sen. Die Fest­stel­lung ermög­licht es Ihnen, so genann­te Nach­teils­aus­glei­che in Anspruch zu nehmen.

Die Bean­tra­gung einer Schwer­be­hin­de­rung für ein Kind erfolgt in der Regel durch die Eltern oder die gesetz­li­chen Ver­tre­ter beim Land­rats­amt. Dafür ist es wich­tig, ver­schie­de­ne Unter­la­gen vor­zu­be­rei­ten, wie ärzt­li­che Gut­ach­ten, medi­zi­ni­sche Befun­de und gege­be­nen­falls auch Infor­ma­tio­nen über die beson­de­re Situa­ti­on des Kin­des, wie z.B.:

  • Fach­arzt­brie­fe
  • Kran­ken­haus­be­rich­te
  • Kur­schluss­gut­ach­ten
  • Rönt­gen­be­fun­de

Die Fest­stel­lung einer Schwer­be­hin­de­rung bringt ver­schie­de­ne Vor­tei­le mit sich, die dem Kind und sei­ner Fami­lie zugu­te­kom­men kön­nen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se finan­zi­el­le Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten, beson­de­re Hil­fen in der Schu­le, Steu­er­vor­tei­le und wei­te­re Ver­güns­ti­gun­gen im All­tag, die das Leben erleich­tern können.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass jeder Fall indi­vi­du­ell betrach­tet wird und die Bean­tra­gung einer Schwer­be­hin­de­rung ein kom­ple­xer Pro­zess sein kann. Daher ist es rat­sam, sich früh­zei­tig über die eige­nen Rech­te und Mög­lich­kei­ten zu infor­mie­ren und bei Bedarf Unter­stüt­zung von Fach­leu­ten oder Bera­tungs­stel­len in Anspruch zu nehmen.

Die Aner­ken­nung einer Schwer­be­hin­de­rung kann für Kin­der und ihre Fami­li­en eine wich­ti­ge Unter­stüt­zung dar­stel­len, um mit den Her­aus­for­de­run­gen des All­tags bes­ser umge­hen zu kön­nen und eine ver­bes­ser­te Lebens­qua­li­tät zu erreichen.

Rechts­grund­la­ge: Die recht­li­che Grund­la­ge für die Aner­ken­nung und Fest­stel­lung einer Schwer­be­hin­de­rung ist im Sozi­al­ge­setz­buch (SGB IX) gere­gelt. Hier sind die Vor­aus­set­zun­gen, Ver­fah­ren und Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit der Schwer­be­hin­de­rung festgelegt.