Konkret bedeutet dies, dass die Eingliederungshilfe verschiedene Leistungen erbringt, um Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Assistenzleistungen, Wohnraumanpassungen, Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, therapeutische Maßnahmen sowie Angebote zur Freizeitgestaltung und sozialen Integration. Das Ziel ist es, den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen der Betroffenen gerecht zu werden und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen. Hinweis: Die Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung erbringt das Jugendamt nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Siehe Link unten.
Bei der Eingliederungshilfe werden verschiedene Bereiche abgedeckt, um Menschen mit Behinderungen eine bestmögliche Unterstützung zu bieten. Die wichtigsten Bereiche umfassen:
- Wohnen: Dies beinhaltet Unterstützung bei der Wohnraumanpassung, Wohnbegleitung, Betreutes Wohnen oder Assistenz in der eigenen Wohnung.
- Arbeit und Beschäftigung: Hierzu zählen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, Arbeitsassistenz, Arbeitsplatzanpassung sowie Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
- Bildung und Förderung: Dies umfasst Bildungsangebote, Fördermaßnahmen, Schulbegleitung sowie Unterstützung im schulischen oder außerschulischen Bereich.
- Soziale Integration und Freizeit: Hierunter fallen Angebote zur Freizeitgestaltung, Unterstützung bei der Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung sozialer Kontakte und Beziehungen.
- Pflege und Gesundheit: Dies beinhaltet Pflegeleistungen, medizinische Versorgung, therapeutische Maßnahmen sowie Hilfen zur Gesundheitsförderung und ‑prävention.
- Persönliche Assistenz: Hierbei handelt es sich um individuelle Unterstützung im Alltag, um Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Diese Bereiche können je nach Bedarf und individueller Situation kombiniert und angepasst werden, um eine ganzheitliche Unterstützung sicherzustellen.
Zuständige Stelle: Landratsamt Konstanz
Weitere Informationen finden Sie unter Landratsamt Konstanz EGH: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX)