Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, eine individuelle Lebensführung zu erreichen, die ihrer Würde entspricht. Dies beinhaltet die Förderung einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gemäß § 90 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) soll die Eingliederungshilfe die Betroffenen dazu befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX)

Kon­kret bedeu­tet dies, dass die Ein­glie­de­rungs­hil­fe ver­schie­de­ne Leis­tun­gen erbringt, um Men­schen mit Behin­de­run­gen in ihrem All­tag zu unter­stüt­zen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Assis­tenz­leis­tun­gen, Wohn­raum­an­pas­sun­gen, Hil­fen zur Teil­ha­be am Arbeits­le­ben, the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­men sowie Ange­bo­te zur Frei­zeit­ge­stal­tung und sozia­len Inte­gra­ti­on. Das Ziel ist es, den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Lebens­um­stän­den der Betrof­fe­nen gerecht zu wer­den und ihnen ein mög­lichst selbst­be­stimm­tes und eigen­stän­di­ges Leben zu ermög­li­chen. Hin­weis: Die Ein­glie­de­rungs­hil­fe­leis­tun­gen für Kin­der und Jugend­li­che mit see­li­scher Behin­de­rung erbringt das Jugend­amt nach dem Ach­ten Sozi­al­ge­setz­buch (SGB VIII). Sie­he Link unten. 

Bei der Ein­glie­de­rungs­hil­fe wer­den ver­schie­de­ne Berei­che abge­deckt, um Men­schen mit Behin­de­run­gen eine best­mög­li­che Unter­stüt­zung zu bie­ten. Die wich­tigs­ten Berei­che umfassen:

  • Woh­nen: Dies beinhal­tet Unter­stüt­zung bei der Wohn­raum­an­pas­sung, Wohn­be­glei­tung, Betreu­tes Woh­nen oder Assis­tenz in der eige­nen Wohnung.
  • Arbeit und Beschäf­ti­gung: Hier­zu zäh­len Maß­nah­men zur beruf­li­chen Reha­bi­li­ta­ti­on, Arbeits­as­sis­tenz, Arbeits­platz­an­pas­sung sowie Unter­stüt­zung bei der Inte­gra­ti­on in den Arbeitsmarkt.
  • Bil­dung und För­de­rung: Dies umfasst Bil­dungs­an­ge­bo­te, För­der­maß­nah­men, Schul­be­glei­tung sowie Unter­stüt­zung im schu­li­schen oder außer­schu­li­schen Bereich.
  • Sozia­le Inte­gra­ti­on und Frei­zeit: Hier­un­ter fal­len Ange­bo­te zur Frei­zeit­ge­stal­tung, Unter­stüt­zung bei der Teil­ha­be am kul­tu­rel­len und gesell­schaft­li­chen Leben sowie die För­de­rung sozia­ler Kon­tak­te und Beziehungen.
  • Pfle­ge und Gesund­heit: Dies beinhal­tet Pfle­ge­leis­tun­gen, medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­men sowie Hil­fen zur Gesund­heits­för­de­rung und ‑prä­ven­ti­on.
  • Per­sön­li­che Assis­tenz: Hier­bei han­delt es sich um indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung im All­tag, um Men­schen mit Behin­de­run­gen eine mög­lichst selbst­be­stimm­te Lebens­füh­rung zu ermöglichen.

Die­se Berei­che kön­nen je nach Bedarf und indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on kom­bi­niert und ange­passt wer­den, um eine ganz­heit­li­che Unter­stüt­zung sicherzustellen.

Zustän­di­ge Stel­le: Land­rats­amt Konstanz

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter Land­rats­amt Kon­stanz EGH: Ein­glie­de­rungs­hil­fe für Men­schen mit Behin­de­rung (SGB IX) 

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a

Die Ein­glie­de­rungs­hil­fe nach § 35a rich­tet sich spe­zi­ell an Kin­der und Jugend­li­che mit psy­chi­schen oder geis­ti­gen Beein­träch­ti­gun­gen sowie an ihre Fami­li­en. Ziel ist es, die­sen Kin­dern eine best­mög­li­che Ent­wick­lung und Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen Leben zu ermöglichen.

Im Rah­men der Ein­glie­de­rungs­hil­fe nach § 35a für Kin­der kön­nen ver­schie­de­ne Leis­tun­gen erbracht wer­den, die auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und Ent­wick­lungs­po­ten­zia­le des Kin­des abge­stimmt sind. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Früh­för­de­rung und the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­men zur Unter­stüt­zung der kind­li­chen Entwicklung
  • Ambu­lan­te Betreu­ungs- und Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen für das Kind und die Fami­lie im Alltag
  • Hil­fen zur Tages­struk­tu­rie­rung und zur För­de­rung der Selbst­stän­dig­keit des Kindes
  • Unter­stüt­zung bei der Inte­gra­ti­on in den Kin­der­gar­ten, die Schu­le und in Freizeitaktivitäten
  • Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te für die Eltern und die Familie
  • Per­sön­li­che Bud­gets zur eigen­ver­ant­wort­li­chen Gestal­tung der Unterstützung

Durch die Ein­glie­de­rungs­hil­fe nach § 35a sol­len Kin­der mit Beein­träch­ti­gun­gen die Mög­lich­keit erhal­ten, sich best­mög­lich zu ent­wi­ckeln und ihre Poten­zia­le zu ent­fal­ten. Gleich­zei­tig sol­len ihre Fami­li­en in ihrer Erzie­hungs­auf­ga­be unter­stützt und ent­las­tet wer­den. Das Ziel ist es, den Kin­dern eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be an Bil­dung, Frei­zeit, sozia­lem Leben und gesell­schaft­li­cher Teil­ha­be zu ermöglichen.

Zustän­di­ge Stel­le: Das ört­li­che Jugendamt