Schulkinder
Damit der Schulstart für Kinder mit Behinderung so reibungslos wie möglich verläuft, werden im Landkreis Konstanz zahlreiche Unterstützungsangebote offeriert.
Regionale Anlaufstellen
Schulwahl
Bereits im Kindergarten können Eltern sich bezüglich der Schulwahl ihres Kindes beraten lassen. Bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann dieser an einer allgemeinen Schule (inklusives Bildungsangebot) oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden.
Informationsseiten
Hier finden Sie die entsprechende Verwaltungsvorschrift.
Die Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in der Schule ist durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium geregelt.
Informationen zur Teilhabe an Bildung nach §75 SGB IX in Form einer Schulbegleitung werden Ihnen unter der folgenden Verlinkung vom Kommunalverband Für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Test Anlaufstelle Sonderpädagogischer Förderbedarf
Wenn eine Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronische Erkrankung die Lebensbedingungen erschwert und erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten, kann sonderpädagogische Unterstützung nötig sein (§82 ff SchG und SBA-VO 2016).
Wenn eine Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronische Erkrankung die Lebensbedingungen erschwert und erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten, kann sonderpädagogische Unterstützung nötig sein (§82 ff SchG und SBA-VO 2016).