Persönliches Budget

Das Persönliche Budget bietet Familien mit behinderten Kindern die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen eigenständig zu koordinieren. Hierbei erhalten sie die Mittel entweder als Geldbetrag oder in Form von Gutscheinen. Das persönliche Budget ist wie ein maßgeschneiderter Geldbetrag, den sie für spezielle Therapien, Bildungshilfen oder technische Hilfsmittel nutzen können, um die individuellen Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen. 

Menschen mit Behinderung können mit einem Persönlichen Budget ihre Leistungen zur Teilhabe einkaufen. Damit werden die normalen Dienst- oder Sachleistungen entscheidend ergänzt. Man kann also Geld oder in manchen Ausnahmefällen Gutscheine bekommen. Das Persönliche Budget ist aber keine eigene Leistung. Es ist nur eine besondere Form der Finanzierung von Leistungen und soll die Selbstbestimmung stärken. Denn alle Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden dürfen, wann, wo, wie und von wem sie die Leistungen erhalten. Mit dem Persönlichen Budget werden die Anspruchstellerinnen und Anspruchssteller zu Käuferninnen und Käufern, Kundinnen und Kunden und manchmal auch zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. So bekommen Menschen mit Behinderung als Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern mehr Einfluss auf die Art und Weise der Leistung. 

Die Höhe eines Budgets richtet sich nach dem jeweiligen Unterstützungsbedarf für Ihr Kind oder den Jugendlichen. Der Antrag auf ein Budget muss bei einem der 7 Rehabilitationsträger gestellt werden. Das kann auch das Jugendamt sein (Typischer Fall: ein Budget für eine Hilfe nach § 35SGB VIII). 
Im Rahmen der Bedarfsfeststellung wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geplant, wie der tatsächliche Bedarf gedeckt werden kann. Im Anschluss schließt z.B. das Jugendamt mit den Eltern des behinderten Kindes/​Jugendlichen einen Vertrag, die sogenannte Zielvereinbarung“. Darin werden die individuellen Förder- und Leistungsziele geregelt. Es wird auch geregelt, nach welchen Qualitätsstandards die Leistung erbracht wird und wie der Verwendungsnachweis aussehen soll. Eine Befristung ist nicht mehr zulässig. 

Warum gibt es so selten Persönliche Budgets? 

Das liegt daran, dass es zwar zu mehr Selbstbestimmung und Unabhängigkeit verhilft, allerdings ist das Antragsverfahren meist zeitaufwendiger und man braucht ein starkes Durchhaltevermögen. Viele Eltern geben die Idee daher bald wieder auf. Das persönliche Budget gibt es seit 2001 und seit dem 1. Januar 2008 auch als Rechtsanspruch. Trotzdem sind viele Behörden in der Budgetgestaltung und Beratung äußerst unerfahren und stehen den Anträgen kritisch gegenüber. Das liegt auch daran, dass der Verwaltungsaufwand um die Abrechnung des Budgets größer ist, oder die neue Rolle als Arbeitsgeber die Budgetnehmer auch überfordern kann. Oft wird der zusätzliche Aufwand den Eltern nicht zugetraut, oder überfordert dieses tatsächlich. 
Für ein Budget ist sorgfältige Planung und Beratung notwendig, denn es muss oft ein eigener Betrieb gegründet werden. Diese Beratung und Unterstützung ist anspruchsvoll und wird nur von vergleichsweise wenigen Vereine und Selbsthilfeorganisationen erbracht. Die Kosten für notwendige Budgetassistenz sind zwar vom Kostenträger zu erstatten, man muss aber in Vorleistung treten und kann rückwirkend keine Kosten geltend machen. Für die Beratungsleistung ist daher manchmal eine Mitgliedschaft notwendig. Die EUTBs erbringen die Leistung zwar kostenfrei, allerdings sind diese oft nicht ausreichend in der geforderten Intensität und bei der konkreten Berechnung der Budgetsummen. Übrigens kann das Persönliche Budget auf Wunsch auch wieder in eine Sach- oder Dienstleistung zurückgewandelt werden. Umgekehrt kann jede budgetfähige Leistung auf Antrag auch in ein persönliches Budget gewandelt werden. 

Unabhängige Informationen und kostenfreie Beratung zum Persönlichen Budget erhalten Sie durch eine der vielen ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB).