Geburt eines Kindes mit Behinderung

Einige Eltern erfahren bereits vor der Geburt, dass ihr Kind mit Behinderung zur Welt kommen wird, während andere dies erst nach der Entbindung erfahren. Diese Situation stellt hohe Anforderungen an die Eltern. Kinder, die eine intensivere Betreuung benötigen als Säuglinge ohne Behinderung, können durch verschiedene staatliche Hilfen unterstützt werden.

Verlängerung des Mutterschutzes
Wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt bei einem Kind ärztlich eine Behinderung festgestellt wird, kann eine Verlängerung des Mutterschutzes beantragt werden. Die Mutterschutzfrist wird dann von i.d.R. acht Wochen auf zwölf Wochen nach der Entbindung verlängert.

Krankenversicherung und Haushaltshilfe
Über die gesetzliche Krankenversicherung besteht für das Kind im Rahmen der Familienversicherung voller Krankenversicherungsschutz. Sollte ein Elternteil aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Notsituationen nicht in der Lage sein, den Haushalt zu führen oder die Betreuung von weiteren im Haushalt lebenden Kindern zu gewährleisten, kann über die Krankenversicherung beispielsweise eine Haushaltshilfe beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Jugendamt oder Sozialamt die Kosten einer Haushalts- und Familienpflegekraft übernehmen.
Für weitere Informationen kann sich bei der jeweiligen Krankenkasse und bei den Anbietern der Familienpflege informiert werden.

Leistungen der Pflegeversicherung
Ein Kind mit Behinderung oder schwerer Erkrankung und seine Eltern haben ab der Geburt Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei wird der allgemeine Pflegebedarf, den jeder Säugling aufweist, nicht berücksichtigt – es wird nur der zusätzliche Pflegebedarf aufgrund der Behinderung oder Erkrankung des Kindes einbezogen. Ein Pflegegrad ist die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kann ergänzend Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden.

Nachteilsausgleiche
Sobald eine Behinderung oder eine andere dauerhafte gesundheitliche Einschränkung diagnostiziert wurde, können die Eltern für ihr Kind Nachteilsausgleiche beantragen. Diese bieten Entlastung für die Familie, beispielsweise in finanzieller Hinsicht oder durch die Bereitstellung eines Schwerbehindertenparkplatzes. Die Nachteilsausgleiche sollen Nachteile ausgleichen, die der Familie aufgrund der Behinderung des Kindes entstehen können. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist die Feststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur ersten Zeit mit einem behinderten oder kranken Kind finden Sie im Abschnitt Diagnose.

Weitere Anlaufstellen im Landkreis Konstanz:

  • Bunter Kreis:
    Der Bunte Kreis bietet Nachsorge an, meistens im Übergang von einer stationären Behandlung zur Betreuung und Versorgung des Kindes innerhalb der Familie. Zielgruppen sind Familien mit frühgeborenen, schwerkranken oder behinderten Kindern. Die Hilfe beginnt während eines stationären Aufenthaltes und wird im Rahmen von Hausbesuchen fortgesetzt. Für die Eltern entstehen keine Kosten.
    Kontakt:

Der Bunte Kreis — Leben geben e.V.

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Singen HBH-Kliniken

Virchowstraße 10, 78224 Singen

T. +49 7731 892819

bunterkreis@​glkn.​de

www​.bunterkreis​-lebengeben​.de

  • Sozialpädiatrisches Zentrum
    Das SPZ ist eine spezialisierte medizinische Einrichtung für Kinder und Jugendliche. Die Kernaufgabe ist die Untersuchung und Betreuung von Kindern mit Entwicklungsstörungen und/​oder Verhaltensauffälligkeiten. Der Zugang zum SPZ erfolgt per Überweisung durch niedergelassene Ärzte.

    Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
    Klinikum Konstanz
    Luisenstraße 7b
    78464 Konstanz
    T. +49 7531 8011677
    www​.spz​-konstanz​.de

  • Interdisziplinäre Frühförderstelle
    In den interdisziplinären Frühförderstellen werden Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, drohender oder bestehender Behinderung von der Geburt bis zum Schuleintritt gefördert. Eine Liste der interdisziplinären Frühförderstellen finden Sie hier (PDF / 188 KB)

  • Familienentlastende Dienste

Der Familienunterstützende Dienst (FuD), auch bekannt als Familienentlastender Dienst (FeD), stellt spezielle ambulante und wohnortnahe Unterstützungen für Menschen mit Behinderung und deren Familien bereit.

www​.caritas​-singen​-hegau​.de