
Menschen mit Behinderung können mit einem Persönlichen Budget ihre Leistungen zur Teilhabe einkaufen. Damit werden die normalen Dienst- oder Sachleistungen entscheidend ergänzt. Man kann also Geld oder in manchen Ausnahmefällen Gutscheine bekommen. Das Persönliche Budget ist aber keine eigene Leistung. Es ist nur eine besondere Form der Finanzierung von Leistungen und soll die Selbstbestimmung stärken. Denn alle Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden dürfen, wann, wo, wie und von wem sie die Leistungen erhalten. Mit dem Persönlichen Budget werden die Anspruchstellerinnen und Anspruchssteller zu Käuferninnen und Käufern, Kundinnen und Kunden und manchmal auch zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. So bekommen Menschen mit Behinderung als Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern mehr Einfluss auf die Art und Weise der Leistung.
Die Höhe eines Budgets richtet sich nach dem jeweiligen Unterstützungsbedarf für Ihr Kind oder den Jugendlichen. Der Antrag auf ein Budget muss bei einem der 7 Rehabilitationsträger gestellt werden. Das kann auch das Jugendamt sein (Typischer Fall: ein Budget für eine Hilfe nach § 35 a SGB VIII).
Im Rahmen der Bedarfsfeststellung wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geplant, wie der tatsächliche Bedarf gedeckt werden kann. Im Anschluss schließt z.B. das Jugendamt mit den Eltern des behinderten Kindes/Jugendlichen einen Vertrag, die sogenannte „Zielvereinbarung“. Darin werden die individuellen Förder- und Leistungsziele geregelt. Es wird auch geregelt, nach welchen Qualitätsstandards die Leistung erbracht wird und wie der Verwendungsnachweis aussehen soll. Eine Befristung ist nicht mehr zulässig.