Persönliches Budget

Das Persönliche Budget bietet Familien mit behinderten Kindern die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen eigenständig zu koordinieren. Hierbei erhalten sie entweder einen Geldbetrag oder Gutscheine. Das persönliche Budget ist ein maßgeschneiderter Geldbetrag für spezielle Therapien, Bildungshilfen oder technische Hilfsmittel. So können die individuellen Bedürfnisse ihrer Kinder erfüllt werden. 

Men­schen mit Behin­de­rung kön­nen mit einem Per­sön­li­chen Bud­get ihre Leis­tun­gen zur Teil­ha­be ein­kau­fen. Damit wer­den die nor­ma­len Dienst- oder Sach­leis­tun­gen ent­schei­dend ergänzt. Man kann also Geld oder in man­chen Aus­nah­me­fäl­len Gut­schei­ne bekom­men. Das Per­sön­li­che Bud­get ist aber kei­ne eige­ne Leis­tung. Es ist nur eine beson­de­re Form der Finan­zie­rung von Leis­tun­gen und soll die Selbst­be­stim­mung stär­ken. Denn alle Men­schen mit Behin­de­rung sol­len selbst ent­schei­den dür­fen, wann, wo, wie und von wem sie die Leis­tun­gen erhal­ten. Mit dem Per­sön­li­chen Bud­get wer­den die Anspruch­stel­le­rin­nen und Anspruchs­stel­ler zu Käu­fern­in­nen und Käu­fern, Kun­din­nen und Kun­den und manch­mal auch zu Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­bern. So bekom­men Men­schen mit Behin­de­rung als Bud­get­neh­me­rin­nen und Bud­get­neh­mern mehr Ein­fluss auf die Art und Wei­se der Leis­tung. 

Die Höhe eines Bud­gets rich­tet sich nach dem jewei­li­gen Unter­stüt­zungs­be­darf für Ihr Kind oder den Jugend­li­chen. Der Antrag auf ein Bud­get muss bei einem der 7 Reha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger gestellt wer­den. Das kann auch das Jugend­amt sein (Typi­scher Fall: ein Bud­get für eine Hil­fe nach § 35SGB VIII). 
Im Rah­men der Bedarfs­fest­stel­lung wird der indi­vi­du­el­le Hil­fe­be­darf ermit­telt und geplant, wie der tat­säch­li­che Bedarf gedeckt wer­den kann. Im Anschluss schließt z.B. das Jugend­amt mit den Eltern des behin­der­ten Kindes/​Jugendlichen einen Ver­trag, die soge­nann­te Ziel­ver­ein­ba­rung“. Dar­in wer­den die indi­vi­du­el­len För­der- und Leis­tungs­zie­le gere­gelt. Es wird auch gere­gelt, nach wel­chen Qua­li­täts­stan­dards die Leis­tung erbracht wird und wie der Ver­wen­dungs­nach­weis aus­se­hen soll. Eine Befris­tung ist nicht mehr zulässig. 

War­um gibt es so sel­ten Per­sön­li­che Bud­gets? 

Das liegt dar­an, dass es zwar zu mehr Selbst­be­stim­mung und Unab­hän­gig­keit ver­hilft, aller­dings ist das Antrags­ver­fah­ren meist zeit­auf­wen­di­ger und man braucht ein star­kes Durch­hal­te­ver­mö­gen. Vie­le Eltern geben die Idee daher bald wie­der auf. Das per­sön­li­che Bud­get gibt es seit 2001 und seit dem 1. Janu­ar 2008 auch als Rechts­an­spruch. Trotz­dem sind vie­le Behör­den in der Bud­get­ge­stal­tung und Bera­tung äußerst uner­fah­ren und ste­hen den Anträ­gen kri­tisch gegen­über. Das liegt auch dar­an, dass der Ver­wal­tungs­auf­wand um die Abrech­nung des Bud­gets grö­ßer ist, oder die neue Rol­le als Arbeits­ge­ber die Bud­get­neh­mer auch über­for­dern kann. Oft wird der zusätz­li­che Auf­wand den Eltern nicht zuge­traut, oder über­for­dert die­ses tat­säch­lich. 
Für ein Bud­get ist sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und Bera­tung not­wen­dig; manch­mal muss ein eige­ner Betrieb gegrün­det wer­den. Die­se Bera­tung und Unter­stüt­zung ist anspruchs­voll und wird nur von ver­gleichs­wei­se weni­gen Ver­ei­ne und Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen erbracht. Die Kos­ten für not­wen­di­ge Bud­get­as­sis­tenz sind zwar vom Kos­ten­trä­ger zu erstat­ten, man muss aber in Vor­leis­tung tre­ten und kann rück­wir­kend kei­ne Kos­ten gel­tend machen. Für die Bera­tungs­leis­tung ist daher manch­mal eine Mit­glied­schaft not­wen­dig. Die EUT­Bs erbrin­gen die Leis­tung zwar kos­ten­frei, aller­dings sind die­se oft nicht aus­rei­chend in der gefor­der­ten Inten­si­tät und bei der kon­kre­ten Berech­nung der Bud­get­sum­men. Übri­gens kann das Per­sön­li­che Bud­get auf Wunsch auch wie­der in eine Sach- oder Dienst­leis­tung zurück­ge­wan­delt wer­den. Umge­kehrt kann jede bud­get­fä­hi­ge Leis­tung auf Antrag auch in ein per­sön­li­ches Bud­get gewan­delt werden. 

Unab­hän­gi­ge Infor­ma­tio­nen und kos­ten­freie Bera­tung zum Per­sön­li­chen Bud­get erhal­ten Sie durch eine der vie­len ergän­zen­den unab­hän­gi­gen Teil­ha­be­be­ra­tun­gen (EUTB).