
Die Werkstätten müssen allen Menschen mit Behinderungen — unabhängig von der Art und dem Schweregrad der Behinderung — eine Beschäftigung anbieten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind:
- Die Beschäftigten mit Behinderungen müssen im Arbeitsbereich der WfbM ein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit“ leisten können.
- Es darf kein außerordentlicher Pflegebedarf vorliegen.
Es darf von den Mitarbeitenden mit Behinderungen weder eine Gefährdung für andere noch für sich selbst ausgehen.
Wenn Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten möchten, durchlaufen Sie in der Regel folgende Schritte:
- Antragstellung: Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine WfbM. Dies kann beispielsweise über die Agentur für Arbeit, das Integrationsamt oder andere zuständige Stellen erfolgen.
- Eingangsverfahren: Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, absolvieren Sie ein Eingangsverfahren. Hier wird festgestellt, ob die WfbM die passende Einrichtung für Ihre Bedürfnisse ist.
- Berufsbildungsbereich (BBB): Bei Aufnahme in die WfbM beginnen Sie im Berufsbildungsbereich (BBB). Dort erlernen Sie berufliche Fähigkeiten und erhalten Einblicke in verschiedene Arbeitsbereiche der Werkstatt. Ihre beruflichen Vorlieben und Fähigkeiten werden dabei berücksichtigt.
- Arbeitsbereich: Nach erfolgreichem Abschluss des Berufsbildungsbereichs entscheidet sich, ob Sie im Arbeitsbereich der WfbM arbeiten werden. Hier werden Sie in der Regel entsprechend Ihrer Fähigkeiten und Interessen eingesetzt.
- Spezielle Förder- und Betreuungsbereiche: Für Personen mit einem besonders hohen Unterstützungsbedarf, die den Anforderungen im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich nicht gerecht werden können, bieten viele WfbM spezielle Förder- und Betreuungsbereiche an.
- Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: In einigen Fällen kann auch eine Vermittlung zu einem externen Arbeitsplatz oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden, wenn dies für Sie passend ist und entsprechende Unterstützung gewünscht wird.