Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist ein Ort, der Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen eine Arbeitsmöglichkeit bietet. Hier werden individuelle Fähigkeiten und Interessen berücksichtigt, um die berufliche Entwicklung zu fördern. Dabei steht die Schaffung eines unterstützenden Umfelds im Mittelpunkt, um jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, seinen Platz in der Arbeitswelt zu finden.

Die Werk­stät­ten müs­sen allen Men­schen mit Behin­de­run­gen — unab­hän­gig von der Art und dem Schwe­re­grad der Behin­de­rung — eine Beschäf­ti­gung anbie­ten, sofern bestimm­te Kri­te­ri­en erfüllt sind:

  • Die Beschäf­tig­ten mit Behin­de­run­gen müs­sen im Arbeits­be­reich der WfbM ein Min­dest­maß an wirt­schaft­lich ver­wert­ba­rer Arbeit“ leis­ten können.
  • Es darf kein außer­or­dent­li­cher Pfle­ge­be­darf vorliegen.
  • Es darf von den Mit­ar­bei­ten­den mit Behin­de­run­gen weder eine Gefähr­dung für ande­re noch für sich selbst ausgehen.

Wenn Sie in einer Werk­statt für behin­der­te Men­schen (WfbM) arbei­ten möch­ten, durch­lau­fen Sie in der Regel fol­gen­de Schritte:

  • Antrag­stel­lung: Sie stel­len einen Antrag auf Auf­nah­me in eine WfbM. Dies kann bei­spiels­wei­se über die Agen­tur für Arbeit, das Inte­gra­ti­ons­amt oder ande­re zustän­di­ge Stel­len erfolgen.
  • Ein­gangs­ver­fah­ren: Nach­dem Ihr Antrag bewil­ligt wur­de, absol­vie­ren Sie ein Ein­gangs­ver­fah­ren. Hier wird fest­ge­stellt, ob die WfbM die pas­sen­de Ein­rich­tung für Ihre Bedürf­nis­se ist.
  • Berufs­bil­dungs­be­reich (BBB): Bei Auf­nah­me in die WfbM begin­nen Sie im Berufs­bil­dungs­be­reich (BBB). Dort erler­nen Sie beruf­li­che Fähig­kei­ten und erhal­ten Ein­bli­cke in ver­schie­de­ne Arbeits­be­rei­che der Werk­statt. Ihre beruf­li­chen Vor­lie­ben und Fähig­kei­ten wer­den dabei berücksichtigt.
  • Arbeits­be­reich: Nach erfolg­rei­chem Abschluss des Berufs­bil­dungs­be­reichs ent­schei­det sich, ob Sie im Arbeits­be­reich der WfbM arbei­ten wer­den. Hier wer­den Sie in der Regel ent­spre­chend Ihrer Fähig­kei­ten und Inter­es­sen eingesetzt.
  • Spe­zi­el­le För­der- und Betreu­ungs­be­rei­che: Für Per­so­nen mit einem beson­ders hohen Unter­stüt­zungs­be­darf, die den Anfor­de­run­gen im Berufs­bil­dungs- und Arbeits­be­reich nicht gerecht wer­den kön­nen, bie­ten vie­le WfbM spe­zi­el­le För­der- und Betreu­ungs­be­rei­che an.
  • Ver­mitt­lung auf den all­ge­mei­nen Arbeits­markt: In eini­gen Fäl­len kann auch eine Ver­mitt­lung zu einem exter­nen Arbeits­platz oder auf den all­ge­mei­nen Arbeits­markt berück­sich­tigt wer­den, wenn dies für Sie pas­send ist und ent­spre­chen­de Unter­stüt­zung gewünscht wird.