Vorsorge

In der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit lebensverkürzenden Erkrankungen stellt sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in verschiedenen Erkrankungssituationen für Eltern, aber auch für das medizinisch-pflegerische Team die Frage, was in einer Notfallsituation passieren kann, darf und soll.

Darf und soll das Kind im Not­fall wie­der­be­lebt wer­den, dür­fen künst­li­che Beatmung oder ande­re inten­siv­me­di­zi­ni­sche Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den? Dies gilt es zu ent­schei­den und schrift­lich festzuhalten.

Für die Ent­schei­dungs­fin­dung und ‑doku­men­ta­ti­on emp­feh­len wir die Ver­wen­dung der von der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Päd­ia­tri­sche Pal­lia­tiv­me­di­zin vor­ge­schla­ge­nen For­mu­la­re zu Emp­feh­lun­gen zum Vor­ge­hen in Notfallsituationen“.

Emp­feh­lun­gen-Not­fall­si­tua­tio­nen

Spre­chen Sie Ihren Kinderarzt/​Ihre Kin­der­ärz­tin an, wenn Sie hier­zu Fra­gen haben!