Verfahrenslotse

Die Einführung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (Reform SGB VIII) betrifft auch Kinder mit Behinderungen und ihre Familien. Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen sind dazu bestimmt, Familien, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen möchten, zu unterstützen und sie durch den gesamten Prozess zu begleiten.

Für Fami­li­en von Kin­dern mit Behin­de­run­gen kann der Zugang zu den benö­tig­ten Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen oft kom­plex und her­aus­for­dernd sein. Die Ver­fah­rens­lot­sin­nen und Ver­fah­rens­lot­sen haben die Auf­ga­be, Fami­li­en zu unter­stüt­zen, indem sie ihnen hel­fen, die pas­sen­den Hilfs­an­ge­bo­te zu fin­den, Anträ­ge zu stel­len und den gesam­ten Pro­zess zu koordinieren.

Ins­be­son­de­re sol­len Ver­fah­rens­lot­sin­nen und Ver­fah­rens­lot­sen sicher­stel­len, dass die Bedürf­nis­se des betrof­fe­nen Kin­des ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den. Sie kön­nen den Fami­li­en bei der Suche nach geeig­ne­ten Unter­stüt­zungs­maß­nah­men für das Kind hel­fen und sicher­stel­len, dass die Leis­tun­gen der Kin­der- und Jugend­hil­fe bedarfs­ge­recht sind.

Durch die Ein­füh­rung von Ver­fah­rens­lot­sin­nen und Ver­fah­rens­lot­sen wird ange­strebt, den Zugang zu Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen für Kin­der mit Behin­de­run­gen und ihre Fami­li­en zu ver­bes­sern und sicher­zu­stel­len, dass sie die benö­tig­te Hil­fe erhal­ten, um eine best­mög­li­che Ent­wick­lung und Teil­ha­be zu ermöglichen.