Eine Entlastung für die ganze Familie kann auch die zeitweise Aufnahme in ein stationäres Kinder- und Jugendhospiz sein (Hospizpflege nach § 39a SGB V). Viele Familien sind skeptisch, wenn sie den Begriff „Hospiz“ hören, weil sie diesen mit dem Lebensende und Sterben in Verbindung bringen. Im Gegensatz zu Hospizen für Erwachsene, in denen der Schwerpunkt auf der Begleitung in der finalen Phase liegt, ist das zentrale Anliegen in Hospizen für Kinder und Jugendliche, das Kind und seine Familie zu begleiten. Dies ist bereits ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem eine Krankheit als lebensverkürzend diagnostiziert wird. Um Hospizpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die lebensverkürzende Diagnose, die Ihre Kinderärztin und Ihr Kinderarzt ausstellen können. Mit dieser können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Hospizpflege stellen. Mit der Bewilligung können Sie bis zu 28 Tage Hospizpflege im Jahr in einem Kinderhospiz Ihrer Wahl in Anspruch nehmen.
Ein Aufenthalt ist sowohl für die ganze Familie möglich als auch nur für Ihr erkranktes Kind. Es gibt oft eine Vielzahl an spannenden Angeboten für alle Familienmitglieder. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege bietet die Hospizpflege eine deutlich höhere Betreuungsintensität.
Wichtig! Das Pflegegeld wird bei einer stationären Hospizpflege nicht weitergezahlt.