
Kinder haben von ihrer Geburt an Anspruch auf eine spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV), wenn sie
• eine lebensbedrohliche oder lebenslimitierende Erkrankung haben, auch wenn die Lebenserwartung nicht vorhersehbar ist, und
• an komplexen Symptomen wie z. B. schwerer Unruhe, Atemnot, Spastik, Schmerzen, Ernährungsproblemen leiden.
Die SAPPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und hat das Ziel, eine Betreuung in vertrauter Umgebung zuhause zu ermöglichen (§ 37b SGB V). Sie kann zusätzlich zur bisherigen medizinischen Versorgung und Therapie in Anspruch genommen werden. Eine frühe Anbindung bereits ab Diagnosestellung kann für Sie als Familie hilfreich sein.
Die Versorgung durch die SAPPV kann immer wieder pausieren und dann neu angefordert werden. Das interdisziplinär arbeitende Team setzt sich aus Ärztinnen und Ärzte für Kinder-und Jugendmedizin, Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. (alle mit einer besonderen Palliativ-Care-Weiterbildung) zusammen.
Die SAPPV ist eine medizinische, pflegerische und psychosoziale Lebensbegleitung der Familie, bei der Lebensqualität und Selbstbestimmung im Mittelpunkt stehen. Das Angebot besteht in Hausbesuchen, telefonischer Beratung, sowie der Koordination und Vernetzung aller Beteiligten im Versorgungssystem. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Begleitung besteht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft. Für die Genehmigung durch die Krankenkasse benötigen Sie eine Verordnung Ihrer Kinderärztin und Ihres Kinderarztes.