Während der Schwangerschaft führen Frauenärztinnen und Frauenärzte regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durch, um die Entwicklung des Kindes und die Gesundheit der Mutter zu überwachen. Jede Schwangere hat ein gesetzliches Recht auf umfassende medizinische Untersuchungen und Beratung. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen. Sollten Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz benötigt werden, übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Bei Auftreten bestimmter Risiken oder Komplikationen können zusätzliche Untersuchungen notwendig sein. Viele dieser Untersuchungen sind Teil der regulären Vorsorge gemäß den Mutterschafts-Richtlinien. Andere gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die bei speziellen Risiken oder auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt werden können. Besteht ein begründeter Verdacht auf ein individuelles Risiko, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dieser zusätzlichen Untersuchungen. Die Schwangere und ihr Partner bzw. ihre Partnerin haben das Recht, über die Ergebnisse der Untersuchungen informiert und beraten zu werden.
Bei Entscheidungen, Sorgen oder Konflikten rund um die Schwangerschaft kann eine externe Fachberatung sehr hilfreich sein. Alle Schwangeren können folgende kostenlosen Angebote nutzen:
Allgemeine Schwangerenberatung
Beratungsstellen für allgemeine Schwangerenberatung informieren über diverse Familienleistungen und –ansprüche während der Schwangerschaft und nach der Geburt, wie beispielsweise Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elternzeit, Elterngeld oder Kindergeld. Zudem bieten sie Hilfen und Unterstützung für Schwangere in herausfordernden finanziellen Situationen an (z.B. Bundesstiftung Mutter und Kind) und klären über Leistungen der Krankenkassen auf. Sie beraten Schwangere und Familien, wie die neue Lebenssituation gestaltet werden kann. Weiterhin bieten sie Beratung und Unterstützung für werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern, die in schwierigen Situationen wie psychosozialen Problemen, Krisen oder Beziehungskonflikten Hilfe benötigen. Auch Schwangere und Paare, die unsicher sind, ob sie das Kind behalten möchten, können hier Beratung erhalten.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung richtet sich speziell an schwangere Frauen mit meist ungeplanter Schwangerschaft. Die Frauen stehen vor einer Entscheidung die Schwangerschaft fortzuführen oder diese abzubrechen. In den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden die Frauen hierzu neutral und ausführlich beraten. Die Beraterinnen und Berater informieren über Hilfe- und Unterstützungsangebote, über Möglichkeiten, ein Kind in Pflege oder zur Adoption freizugeben. Sie klären über die Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruches auf. Die Entscheidung über den Verbleib der Schwangerschaft oder einen Abbruch trifft alleinig die Frau selbst oder wenn der Wille nicht deutlich gemacht werden kann, ein Gericht. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist in Deutschland Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.
Weitere Angebote der Schwangerenberatung:
Die Beratungsstellen geben auch über weitere finanzielle Unterstützungen Auskunft — etwa durch die Bundesstiftung für Mutter und Kind oder die Stiftung Hilfe für die Familie des Landes Berlin — und helfen bei der Antragstellung.
Hebammenversorgung
Hebammen beraten und betreuen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Diese unterstützt auch bei Stillproblemen und bietet Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse an. In einem Geburtsvorbereitungskurs werden Schwangere und ggf. deren Partnerin oder Partner umfassend auf die Geburt des Kindes vorbereitet und können andere Schwangere kennenlernen. Im Rückbildungskurs werden Rücken‑, Bauch- und Beckenbodenmuskulatur gestärkt. Der Kurs sollte frühestens 4 bis 6 Wochen nach der Geburt besucht werden. Die Kosten für Hebammenhilfe und Geburtsvorbereitung werden von den Krankenkassen übernommen.
Das Hebammengeleitete GesundheitsZentrum (HGZ) radofine ist ein Modellprojekt der Stadt Radolfzell für die Familien im Landkreis Konstanz. Mit dem Angebot verschiedener Sprechstunden sowie einer Hebammen-Ambulanz während der Schwangerschaft und im Wochenbett soll die Grundversorgung junger Familien, sowie Begegnung, Wissensvermittlung und Austausch rund um die Themen früher Familienbildung sichergestellt werden (https://www.hgz-radolfzell.de).
Anlaufstellen im Landkreis Konstanz:
- Für weitere Informationen und Beratung in der Schwangerschaft wenden Sie sich an die
Schwangerenberatungsstellen im Landkreis Konstanz. - Wegweiser für Schwangere und Eltern im Kreis Konstanz: Einen Wegweiser erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Frauenarztpraxis oder bei den Schwangerenberatungsstellen in Stadt und Landkreis Konstanz. Hier geht es zur digitalen Broschüre Wegweiser.
- Rund um die Geburt gibt es viele Dinge zu erledigen. Praktische Checklisten mit ausführlichen Informationen und hilfreichen Tipps rund um die Geburt finden Sie auf www.familienplanung.de.
- Hebammengeleitetes Gesundheitszentrum (HGZ) Radofine
Das HGZ Radofine begleitet (werdende) Eltern und Familien ab der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Es gibt Kurse und Angebote rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit. Weiterhin unterstützen Sie bei der Hebammensuche. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.hgz-radolfzell.de. - Auch über die Homepage des Hebammenverbandes Baden-Württemberg ist eine Hebammensuche möglich.