Medizinische Versorgung

Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, mit Beeinträchtigungen der Sinnesorgane oder mit chronischen Erkrankungen bedürfen einer spezialisierten medizinischen Betreuung. Bei der Suche nach den richtigen Anlaufstellen sollen die folgenden Informationen Hilfestellung geben.

Zunächst soll­te bei ent­spre­chen­dem Ver­dacht ein nie­der­ge­las­se­ner Fach­arzt bzw. eine Fach­ärz­tin für Kin­der- und Jugend­me­di­zin ange­spro­chen wer­den. Soll­te sich danach die­ser Ver­dacht erhär­ten, wird – je nach Art und ver­mu­te­ter Schwe­re der Auf­fäl­lig­kei­ten – direkt eine spe­zia­li­sier­te För­de­rung bzw. The­ra­pie ein­ge­lei­tet (z.B. in einer Früh­för­der­stel­le oder bei nie­der­ge­las­se­nen The­ra­peu­tin­nen bzw. The­ra­peu­ten) oder an eine ande­re spe­zia­li­sier­te Stel­le wei­ter ver­wie­sen. Dies kann in vie­len Fäl­len das Sozi­al­päd­ia­tri­sche Zen­trum sein, aber auch ande­re Kin­der- und Jugend­ärz­tin­nen mit ent­spre­chen­der Spe­zia­li­sie­rung. Bei vor­der­grün­di­gen Auf­fäl­lig­kei­ten der see­li­schen Ent­wick­lung bzw. bei Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten kann alter­na­tiv auch eine Über­wei­sung zu einer Kin­der- und Jugend­psych­ia­tri­schen Pra­xis erfolgen.

Dort wer­den dann spe­zia­li­sier­te wei­te­re Unter­su­chun­gen vor­ge­nom­men und der Ver­dacht ent­we­der aus­ge­schlos­sen oder bestä­tigt und ggf. die Suche nach der Ursa­che begon­nen. Die­ser dia­gnos­ti­sche Pro­zess kann mit­un­ter meh­re­re Wochen oder Mona­te in Anspruch neh­men. Für die Eltern ist dies oft eine schwie­ri­ge Zeit des War­tens und der Unge­wiss­heit. Ziel dabei ist es, eine Dia­gno­se“ zu stel­len. Sie stell­te die Grund­la­ge dar für eine geziel­te­re medi­zi­ni­sche oder the­ra­peu­ti­sche Behand­lung, für Maß­nah­men zur Abmil­de­rung“ der Pro­ble­me und für die Abschät­zung des wei­te­ren Ver­laufs, der soge­nann­ten Pro­gno­se. Dane­ben ist die­se medi­zi­ni­sche Dia­gno­se oft auch Vor­aus­set­zung für die Inan­spruch­nah­me bestimm­ter sozia­ler oder finan­zi­el­ler Leis­tun­gen (z.B. Behin­der­ten­aus­weis mit ent­spre­chen­den Vor­tei­len, Leis­tun­gen aus den Pfle­ge­kas­sen usw.). Auch die Aus­wahl eines pas­sen­den Kin­der­gar­tens oder einer geeig­ne­ten Schu­le kann durch die Dia­gno­se deut­lich erleich­tert werden.

Im Land­kreis Kon­stanz sind die für die medi­zi­ni­sche Betreu­ung der o.g. Kin­der und Jugend­li­chen und deren Eltern fol­gen­den spe­zia­li­sier­ten Pra­xen und Ein­rich­tun­gen zu nen­nen. Die­se sehen Sie in der rech­ten Spalte.