
Zunächst sollte bei entsprechendem Verdacht ein niedergelassener Facharzt bzw. eine Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin angesprochen werden. Sollte sich danach dieser Verdacht erhärten, wird – je nach Art und vermuteter Schwere der Auffälligkeiten – direkt eine spezialisierte Förderung bzw. Therapie eingeleitet (z.B. in einer Frühförderstelle oder bei niedergelassenen Therapeutinnen bzw. Therapeuten) oder an eine andere spezialisierte Stelle weiter verwiesen. Dies kann in vielen Fällen das Sozialpädiatrische Zentrum sein, aber auch andere Kinder- und Jugendärztinnen mit entsprechender Spezialisierung. Bei vordergründigen Auffälligkeiten der seelischen Entwicklung bzw. bei Verhaltensauffälligkeiten kann alternativ auch eine Überweisung zu einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis erfolgen.
Dort werden dann spezialisierte weitere Untersuchungen vorgenommen und der Verdacht entweder ausgeschlossen oder bestätigt und ggf. die Suche nach der Ursache begonnen. Dieser diagnostische Prozess kann mitunter mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Für die Eltern ist dies oft eine schwierige Zeit des Wartens und der Ungewissheit. Ziel dabei ist es, eine „Diagnose“ zu stellen. Sie stellte die Grundlage dar für eine gezieltere medizinische oder therapeutische Behandlung, für Maßnahmen zur „Abmilderung“ der Probleme und für die Abschätzung des weiteren Verlaufs, der sogenannten Prognose. Daneben ist diese medizinische Diagnose oft auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter sozialer oder finanzieller Leistungen (z.B. Behindertenausweis mit entsprechenden Vorteilen, Leistungen aus den Pflegekassen usw.). Auch die Auswahl eines passenden Kindergartens oder einer geeigneten Schule kann durch die Diagnose deutlich erleichtert werden.
Im Landkreis Konstanz sind die für die medizinische Betreuung der o.g. Kinder und Jugendlichen und deren Eltern folgenden spezialisierten Praxen und Einrichtungen zu nennen. Diese sehen Sie in der rechten Spalte.