
Das Ausbildungsbudget soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung erhalten, um eine Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen und anschließend dauerhaft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Es trägt dazu bei, ihre Chancen und Wahlmöglichkeiten zu verbessern und erleichtert die Integration in den Arbeitsmarkt.
Analog zum Budget für Arbeit hat der Gesetzgeber Ende 2019 das Budget für Ausbildung gesetzlich festgelegt (§ 61a SGB IX).
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde das Budget für Ausbildung ab dem 1. Januar 2020 für Personen, die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich gemäß § 57 SGB IX der Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters enthalten, ist im § 61a SGB IX verankert.
Durch das Teilhabestärkungsgesetz gilt das Budget für Ausbildung ab dem 1. Januar 2022 auch für Personen, die Leistungen im Arbeitsbereich gemäß § 58 SGB IX der Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters erhalten (ebenfalls § 61a SGB IX).
1. Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit für das Budget für Ausbildung liegt im Rahmen des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) und wird von den örtlichen Rehabilitationsträgern, wie beispielsweise den Agenturen für Arbeit oder den Integrationsämtern, wahrgenommen.
2. Voraussetzungen für ein Budget für Ausbildung:
Um ein Budget für die Ausbildung zu erhalten, müssen Personen in der Regel Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich gemäß § 57 SGB IX oder im Arbeitsbereich gemäß § 58 SGB IX haben. Zudem müssen sie die individuellen Anforderungen und Kriterien der jeweiligen Rehabilitationsträger erfüllen.
3. Welche Leistungen umfasst ein Budget für Ausbildung?
Ein Budget für Ausbildung kann verschiedene Leistungen umfassen, darunter beispielsweise die Finanzierung von Ausbildungskosten, Hilfsmitteln, Arbeitsassistenz, Fahrtkosten oder auch zusätzlichen Unterstützungsleistungen.
4. Arbeitsassistenz beim Budget für Ausbildung:
Arbeitsassistenz kann ein Bestandteil des Budgets für Ausbildung sein und beinhaltet die Unterstützung durch Fachkräfte, um Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihres Berufs oder während ihrer Ausbildung zu unterstützen.
5. Wie lange wird das Budget für Ausbildung gewährt?
Die Dauer der Gewährung eines Budgets für Ausbildung kann je nach den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Person variieren. In der Regel wird das Budget für die Dauer der Ausbildung oder der Qualifizierung gewährt.
6. Ziele des Budgets für Ausbildung:
Die Ziele des Budgets für Ausbildung sind unter anderem die Förderung der beruflichen Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Autonomie sowie die Sicherstellung angemessener Unterstützung während der Ausbildung.
7. Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit:
Die Bundesagentur für Arbeit kann bei der Beantragung und Gewährung eines Budgets für Ausbildung unterstützen und bietet Informationen sowie Beratung zu den verfügbaren Leistungen und den jeweiligen Zuständigkeiten.
8. Praxistipps:
Zu den Praxistipps gehören unter anderem die frühzeitige Klärung der individuellen Ansprüche und Bedürfnisse, die sorgfältige Auswahl geeigneter Unterstützungsmaßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Budgets.
9. Wer hilft weiter?
Bei Fragen und zur Unterstützung bei der Beantragung eines Budgets für Ausbildung können sich Interessierte an die unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder die örtlichen Rehabilitationsträger, wie beispielsweise die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt, wenden. Diese stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung und bieten Beratung und Unterstützung an.
- Zuständigkeit: Reha-Träger (Agentur für Arbeit)
- Das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Ansprechpartner